Erster Bürgermeister; Anzeige öffentlicher Ehrenämter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Das Nebentätigkeitsrecht der berufsmäßigen kommunalen Wahlbeamten (u.a. Erste Bürgermeister) in Bayern ist in Art. 30 Kommunalwahlbeamtengesetz, in Art. 81 bis 84 Bay BG, in der Kommunalen Wahlbeamten-Nebentätigkeitsverordnung und in der Bayer. Nebentätigkeitsverordnung geregelt.
Für berufsmäßige kommunale Wahlbeamten stellen sich bei Tätigkeiten, die nicht sofort offenkundig dem Hauptamt zuzuordnen sind, folgende Fragen:
  • Gehört die Tätigkeit zum Hauptamt oder wird ein öffentliches Ehrenamt ausgeübt?
  • Muss die Tätigkeit dem Gemeinderat angezeigt werden oder wird dessen Genehmigung benötigt?
  • Kann die Entschädigung für die Tätigkeit behalten oder muss sie an die Gemeinde abgeführt werden?
Erster Bürgermeister Manfred Walter übt neben seiner Tätigkeit im Hauptamt folgende weitere Tätigkeiten aus:
  1. Verbandsrat und gewählter Verbandsvorsitzender des „Zweckverbandes für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg“
Monatliche Entschädigung 580,- € (brutto)
  1. Verbandsrat und stellvertretender Vorsitzender des „Amperverbandes“
Monatliche Entschädigung 522,59 € (brutto)

  1. Mitglied des Kreistags Starnberg (Bauausschuss, Stellvertreter im Kreisausschuss und Stellvertreter im Umweltausschuss)
Monatliche Pauschale 66,- €
Sitzungsgeld 55,- €

  1. Aufsichtsratsmitglied „Kliniken Starnberg GmbH                         Sitzungsgeld 100,- €

  1. Aufsichtsratsmitglied „Energiegenossenschaft Fünfseenland“              Ehrenamt -,- €

In Absprache mit dem Bayer. Gemeindetag handelt es sich  hierbei um öffentliche Ehrenämter , die der Gemeinde gegenüber angezeigt werden müssen. Eine Ablieferungspflicht  ist bei der Übernahme öffentlicher Ehrenämter nicht gegeben.

Beschlussvorschlag

Von den öffentlichen Ehrenämtern des Ersten Bürgermeisters, Herrn Manfred Walter, wird Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Von den öffentlichen Ehrenämtern des Ersten Bürgermeisters, Herrn Manfred Walter, wird Kenntnis genommen.

Datenstand vom 24.09.2020 09:51 Uhr