Neubau Kinderhaus Argelsried; Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 21.07.20 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB96 Nord“ zur Errichtung eines Kinderhauses gefasst. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros für die Objektplanung beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 24.08.2020 versandt, worauf 27 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 30.09.2020 fünf Architekturbüros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Ein Büro musste aufgrund eines Formfehlers vor der zweiten Sitzung des Auswahlgremiums am 05.11.2020 ausgeschlossen werden, so dass mit den folgenden vier verbliebenen Büros die Verhandlungsgespräche geführt wurden:
- Spreen Architekten, München
- härtner ito Architekten, Stuttgart
- Brückner Architekten, Geretsried
- Hrycyk Architekten, München
Das Büro Spreen Architekten, München erhielt hierbei die höchste Punktzahl mit 489,59 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher das Büro Spreen Architekten mit den Objektplanungsleistungen für das Kinderhaus Argelsried zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
- Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderhaus Argelsried wird das Architekturbüro Spreen Architekten aus München beauftragt.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI beauftragt.
Beschluss
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
- Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderhaus Argelsried wird das Architekturbüro Spreen Architekten aus München beauftragt.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2024 11:35 Uhr