01B1 Blendschutzsystem:
Im Planfeststellungsbeschluss zur Westumfahrung Gilching ST 2069 ist im Bereich zur Autobahnparallele bei St. Gilgen ein Blendschutz gefordert.
Da im verbleibenden Bauraum zwischen Schutzplanke und Böschung an der Autobahn Sparten des Verkehrsleitsystem‘s der ABD Südbayern liegen, ist ein Gründen eines Trägersystems schwer möglich.
Als Alternative war ein auf die Schutzplanke montiertes System ausgeschrieben. Dieses wäre eine Sonderkonstruktion bei der der Verkehrssicherungspflichtige in Verantwortung stehen würde. Vom staatlichen Bauamt als Eigentümer der Westumfahrung wird dies abgelehnt. Bei einem Termin vor Ort mit allen Beteiligten wurde dann vereinbart, das Blendschutzsystem auf einer Betonleitwand, die hinter der Schutzplanke aufgestellt wird, zu montieren.
Die Betonschutzwand stellt die Autobahndirektion kostenlos zur Verfügung und soll vom AN in Leipheim abgeholt werden.
Hier bat die Gemeinde Gilching beim AN Schutz- und Leitsystem um ein Nachtragsangebot.
01B2 Böschungssicherung Bahnbrücke:
Die Örtlichkeiten stellten sich bei der Bauausführung anders als in der laut Bestandsvermessung ersichtlichen Situation dar.
Dadurch war die Ausführungsplanung des AN nicht auf die Situation angepasst.
Im Bereich der Unterführung muss die Schutzplanke aus Sicherheitsgründen für den Verkehr angepasst werden und zudem eine Böschungssicherung vorgenommen werden.
Hier bat die Gemeinde Gilching beim AN Schutz- und Leitsystem um ein Nachtragsangebot.
01B3 zusätzliche Schutzplanke gegenüber Obdachlosenheim
Im Bereich zwischen der Talhofstraße und dem Kreisverkehr wurde eine Schutzplanke geplant und ausgeschrieben, diese entspricht den Richtlinien für die derzeit vorhandenen Bäume. Um die Bäume langfristig erhalten zu können, soll ein Schutzplankensystem das auch für einen größeren Stammdurchmesser zugelassen ist, hergestellt werden.