Bebauungsplan "Hochstift-Freising-Weg/ Karolingerstraße" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1314/11, 1318/2, 1321/14 und Teilflächen aus 1305/3 und 1322/6, jeweils Gemarkung Gilching;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss;
Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 26.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB gefasst.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.11.2019 wurde durch das Büro PLANKREIS, München, das von ihm erstellte städtebauliche Strukturkonzept mit acht diversen Lösungsansätzen vorgestellt. Die zugehörige Beschlussfassung des Gremiums lautete auf Fortführung des BP-Verfahrens auf Basis der Variante 1.0.
Das Büro hat gemäß dieser Vorgabe einen BP-Vorentwurf erarbeitet; er liegt in der Fassung 17.02.2020 vor (siehe Anlage) und wird in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt werden.
2. Die Kanzlei SEUFERT Rechtsanwälte, München, wurde seitens der Gemeinde beauftragt, im Sinne des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates zu städtebaulichen Verträgen im Rahmen der kommunalen Baulandbereitstellung vom 13.02.2007 (u.a. Kostenübertragung auf den/ die Planungswerber) einen solchen Vertrag auszuarbeiten, der mit den Planungsbegünstigten noch vor der ersten Planauslegung abzuschließen ist.
3. Sollte der Haupt- und Bauausschuss dem Planentwurf i.d.F.v. 17.02.2020 inhaltlich zustimmen, wäre er zunächst zu billigen. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der o.g. städtebauliche Vertrag mit dem Planungswerber
unterzeichnet ist.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 wird inhaltlich gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag i.S.d. Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zwischen Gemeinde und Planungswerber unterzeichnet ist.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2020 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 wird inhaltlich gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB erst dann durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag i.S.d. Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zwischen Gemeinde und Planungswerber unterzeichnet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes i.d.F.v. 17.02.2020 ist somit abgelehnt.
Datenstand vom 11.03.2020 10:36 Uhr