Am Erdäpfelgarten 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaus und Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1716/2, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Beantragt werden die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude sowie der Neubau eines Wintergartens mit Überdachung einer Kelleraußentreppe.

Zum Antrag auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Haupt- und Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Unter Berücksichtigung der benachbarten Grundstücke 1719/9-12 und 1717/17 ergibt sich eine mögliche Nachverdichtung. Darf das maximale Maß der baulichen Nutzung GRZ/GFZ dieser Grundstücke als Referenz herangezogen werden?

Grundsätzlich können die benachbarten Grundstücke 1719/9-12 und 1717/17 als Referenz herangezogen werden.


  1. Fügt sich die Erweiterung ein?

Die für das Wohnhaus im Plan angegebenen GR von 417 m² fügt sich planungsrechtlich nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Die Anzahl der Wohnungen erhöht sich nicht. Müssen weitere Stellplätze nachgewiesen werden?

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist für das gesamte Grundstück gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung im späteren Genehmigungsverfahren nachzuweisen.


  1. Dürfen die Abstandsflächen für die Erweiterungen wie dargestellt nachgewiesen werden? Die restlichen Abstandsflächen werden als bestehend aufgrund des genehmigten Baubestandes übernommen.

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Unter Berücksichtigung der benachbarten Grundstücke 1719/9-12 und 1717/17 ergibt sich eine mögliche Nachverdichtung. Darf das maximale Maß der baulichen Nutzung GRZ/GFZ dieser Grundstücke als Referenz herangezogen werden?

Grundsätzlich können die benachbarten Grundstücke 1719/9-12 und 1717/17 als Referenz herangezogen werden.


  1. Fügt sich die Erweiterung ein?

Die für das Wohnhaus im Plan angegebenen GR von 417 m² fügt sich planungsrechtlich nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Die Anzahl der Wohnungen erhöht sich nicht. Müssen weitere Stellplätze nachgewiesen werden?

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist für das gesamte Grundstück gem. der ge-meindlichen Kfz-Stellplatzsatzung im späteren Genehmigungsverfahren nachzuweisen.


  1. Dürfen die Abstandsflächen für die Erweiterungen wie dargestellt nachgewiesen werden? Die restlichen Abstandsflächen werden als bestehend aufgrund des genehmigten Baubestandes übernommen.

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich nicht zugestimmt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Unter Berücksichtigung der benachbarten Grundstücke 1719/9-12 und 1717/17 ergibt sich eine mögliche Nachverdichtung. Darf das maximale Maß der baulichen Nutzung GRZ/GFZ dieser Grundstücke als Referenz herangezogen werden?

Grundsätzlich können die benachbarten Grundstücke 1719/9-12 und 1717/17 als Referenz herangezogen werden.


  1. Fügt sich die Erweiterung ein?

Die für das Wohnhaus im Plan angegebenen GR von 417 m² fügt sich planungsrechtlich nicht mehr in die Umgebung ein.


  1. Die Anzahl der Wohnungen erhöht sich nicht. Müssen weitere Stellplätze nachgewiesen werden?

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist für das gesamte Grundstück gem. der ge-meindlichen Kfz-Stellplatzsatzung im späteren Genehmigungsverfahren nachzuweisen.


  1. Dürfen die Abstandsflächen für die Erweiterungen wie dargestellt nachgewiesen werden? Die restlichen Abstandsflächen werden als bestehend aufgrund des genehmigten Baubestandes übernommen.

Bauordnungsrechtliche Belange werden von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:15 Uhr