Genehmigung ergänzende Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag für das Bebauungsplangebiet "Sonderflughafen Oberpfaffenhofen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Anlässlich der Ausweisung eines Gewerbegebietes am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wurde mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ zwischen der Gemeinde Gilching und dem damaligen Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Modalitäten der durchzuführenden Erschließungsmaßnahmen näher vereinbart.

Auf Grund einer geplanten Neubebauung von Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ muss nun eine ergänzende Vereinbarung (Entwurf in Anlage beigefügt) zu den zum Bebauungsplan geschlossenen städtebaulichen Vertrag sowie Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Gilching und dem Vorhabenträger geschlossen werden.

Grund für diese Ergänzung:
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen (s. Anlage blaue Quadrate) sind derzeit durch eine von der Friedrichshafener Straße abzweigende, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stichstraße erschlossen, die jedoch noch nicht vollständig hergestellt und – anders als im Bebauungsplan festgesetzt – noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.

Um die Grundstücke bebauen zu können, ist nach Aussage des Landratsamtes Starnberg eine gesicherte Erschließung Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Um diese zu schaffen, soll daher die oben erwähnte Stichstraße im Wege einer Übergangslösung vorübergehend von der Gemeinde als Eigentümerweg gewidmet werden (s. Anlage orange Fläche).

Die in den geschlossenen Vorverträgen getroffenen Vereinbarungen bleiben hiervon vollständig unberührt. Die ergänzende Vereinbarung dient ausschließlich der Umsetzung und Durchführung der vorstehend genannten Übergangslösung, mit der die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die gesicherte Erschließung für geplante Bauvorhaben geschaffen werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Bauausschuss  nimmt die ihm vorgelegte ergänzende Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 18.12.2003 und zum Erschließungsvertrag vom 18.12.2003 für das Bebauungsplangebiet „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss  nimmt die ihm vorgelegte ergänzende Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 18.12.2003 und zum Erschließungsvertrag vom 18.12.2003 für das Bebauungsplangebiet „Standortentwicklung Sonderflughafen Oberpfaffenhofen“ zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.07.2020 06:36 Uhr