Gemeinde Weßling, 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Photovoltaik-Freiflächenanlage südl. der Weßlinger Straße; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 4 Satz 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.10.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat Weßling hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ im Bereich der Fl.Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen, beschlossen.

Zur Realisierung des Vorhabens befindet sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Aufstellung. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Weßling den gegenständlichen Bereich derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft (nach Verfüllung bzw. Rekultivierung)“ darstellt und diese Darstellung den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen würde, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden.

Die gewünschte Nutzungsart, der Umgriff und die Lage süd-östlich der
Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching
betroffen sein könnten.
Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 26.10.2020 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 26.10.2020 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:59 Uhr