Rottenrieder Str. 6; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/3, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der verbindlichen Ergänzungssatzung „Rottenrieder Straße“.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:        119,82 qm
Wandhöhe:                     5,75 m
Firsthöhe:                     7,58 m
Dachneigung:               20 °
Dachform:                 Satteldach

Festsetzungen Bebauungsplan:
Grundfläche:        140,00 qm
Wandhöhe:                     5,00 m


Zum Vorhaben werden folgende Anträge auf Befreiung von der Ergänzungssatzung gestellt (die Begründung zu den Befreiungen wird in Anlage beigefügt):
- Drehung Firstrichtung und dadurch Überschreitung Baugrenze
- Wandhöhe
- Bauraum Garage

zu Firstrichtung und Überschreitung Bauraum
Gem. der Ergänzungssatzung „Rottenrieder Straße“ ist die Firstrichtung des zu bebauenden Grundstücks nicht parallel zur Rottenrieder Straße ausgerichtet, sondern orientiert sich an den Firsten der Bestandsgebäude in der Straßenflucht des zu bebauenden Grundstücks. Durch die Drehung des Firstes kann dadurch auch die festgesetzte Baugrenze nicht mehr eingehalten werden (Drehung um ca. 90°).

Da ähnliche Befreiungen im Satzungsgebiet bis jetzt noch nicht erteilt wurden und dadurch die Grundzüge der Planung berührt sind, sollte von einer Befreiung zur Drehung der Firstrichtung abgesehen werden.


Wandhöhe
Gem. Satzung ist eine max. Wandhöhe von 5,00 m zulässig.
Das Vorhaben soll mit einer Wandhöhe von 5,75 m ausgeführt werden und ist somit um 0,75 m höher, als die Satzung dies zulässt.
Auch hier wurden ähnliche Befreiungen im Satzungsgebiet bis jetzt noch nicht erteilt. Da auch hier die Grundzüge der Planung berührt sind, sollte von einer Befreiung zur Errichtung einer Wandhöhe von 5,75 m abgesehen werden.


Bauraum Garage
Gem. Satzung ist ein Bauraum für Garagen festgesetzt. Dieser ist jedoch nicht mit dem Wohngebäude verbunden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich nicht erteilt, da die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung nicht eingehalten werden.

Der Befreiung zur Änderung der First- Richtung auf West-Ost Richtung wird nicht zugestimmt.

Der Befreiung zur Änderung der Wandhöhe von 5,00 m auf 5,75 m wird nicht zugestimmt.

Dem Antrag auf Verschiebung des Bauraums für die Garage wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich nicht erteilt, da die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung nicht eingehalten werden.

Der Befreiung zur Änderung der First- Richtung auf West-Ost Richtung wird nicht zugestimmt.

Der Befreiung zur Änderung der Wandhöhe von 5,00 m auf 5,75 m wird nicht zugestimmt.

Dem Antrag auf Verschiebung des Bauraums für die Garage wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:53 Uhr