Gemeinde Wörthsee; Beteiligung im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 29.04.2020; hier Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich die Planungen konkretisiert, so dass anstelle der Vorbehaltsflächen für Nahversorgung“ ein „Sondergebiet Lebensmittelmarkt und Wohnen“ dargestellt werden soll. Die nördlich angrenzende Darstellung soll als Allgemeines Wohngebiet sowie Gemeindebedarfsfläche für soziale Einrichtungen weiter verfolgt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörthsee wurde daher durch den Gemeinderat in der Sitzung am 29.04.2020 ergänzt und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 540, 539, 507/4 Teilfläche, 543 und 543/1 Gemarkung Steinebach.
Der Entwurf in der Fassung vom 29.04.2020 wurde gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Ziel der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörthsee ist die Planung eines neune Wohngebietes mit Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Verbesserung der Nahversorgung. Für beide Bereich werden getrennte Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Derzeit ist im Flächennutzungsplan bei den bisher unbebauten Bereiche überwiegend „Landwirtschaftliche Fläche“ oder teilweise auch „Waldfläche“ dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen in Wörthsee keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 29.04.2020 nach § 4 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Wörthsee, werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.
Beschluss
Im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 29.04.2020 nach § 4 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Wörthsee, werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.02.2021 16:53 Uhr