Gemeinde Wörthsee; Beteiligung im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 29.04.2020; hier Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich die Planungen konkretisiert, so dass anstelle der Vorbehaltsflächen für Nahversorgung“ ein „Sondergebiet Lebensmittelmarkt und Wohnen“ dargestellt werden soll. Die nördlich angrenzende Darstellung soll als Allgemeines Wohngebiet sowie Gemeindebedarfsfläche für soziale Einrichtungen weiter verfolgt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur  7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörthsee wurde daher durch den Gemeinderat  in der Sitzung am 29.04.2020 ergänzt und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 540, 539, 507/4 Teilfläche, 543 und 543/1 Gemarkung Steinebach.
Der Entwurf in der Fassung vom 29.04.2020 wurde gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Ziel der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörthsee ist die Planung eines neune Wohngebietes mit Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Verbesserung der Nahversorgung. Für beide Bereich werden getrennte Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Derzeit ist im Flächennutzungsplan bei den  bisher unbebauten Bereiche überwiegend „Landwirtschaftliche Fläche“ oder  teilweise auch „Waldfläche“ dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen in Wörthsee keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 29.04.2020 nach § 4 Abs. 1 BauGB  der Gemeinde Wörthsee, werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.

Beschluss

Im Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 29.04.2020 nach § 4 Abs. 1 BauGB  der Gemeinde Wörthsee, werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.02.2021 16:53 Uhr