Weßlinger Str. 23a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Pools auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/17, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a) BayBO können Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100m³ verfahrensfrei errichtet werden.
Im Bebauungsplan ist für Nebengebäude folgende Regelung getroffen:
„Außerhalb der überbaubaren Flächen ist auf den Baugrundstücken ein Nebengebäude ohne Feuerstätte bis zu einer Wandhöhe von 2,30 m zulässig, wobei die Abstandsflächenregelung gem. BayBO gilt.
Dabei ist auf Grundstücken bis 500 qm ein Nebengebäude bis 6 qm Nutzfläche, auf Grundstücken über 500 qm ein Nebengebäude bis 10 qm Nutzfläche zulässig.“
Beantragt wird die Errichtung eines 7,75m x 3,55m (27,51m²) bodenebenen Pools. Da das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht einhält, ist hierfür eine isolierte Befreiung erforderlich.
Die betroffenen Nachbarn habe ihre Unterschrift zum Vorhaben erteilt.
Befreiungen von der Festsetzung des Bebauungsplanes für Nebengebäude wurden im Bebauungsplangebiet bereits ebenfalls genehmigt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines bodenebenen Pools – wie beantragt – wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines bodenebenen Pools – wie beantragt – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2021 16:49 Uhr