Gemeinde Alling, 8. Änderung des Bebauungsplanes "Alling Süd", Kinderhaus; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Alling Süd“, Kinderhaus, nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Es handelt sich um ein bereits seit 1974 überplantes Gebiet im Zentrum der Gemeinde Alling, das mit diversen Gemeinbedarfsnutzungen bebaut ist und um ein zweigeschossiges Kinderhaus auf einer Teilfläche des Schulsportplatzes erweitert werden soll.

2.        Die festgesetzte Nutzungsart (Gemeinbedarfsfläche, Kinderhaus), der geringe Satzungsumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Alling so mitgeteilt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.05.2020 und beschließt:

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.05.2020 und beschließt:

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Alling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:49 Uhr