Gemeinde Weßling, Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“, Fl.Nrn. 63 und 66/1 Tfl, Gemarkung Weßling; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.03.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zum Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“ nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Planentwurf i.d.F.v. 02.02.2021 mit Übersichtslageplan, Planzeichnung und Text ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Die Gemeinde Weßling beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan für das Hotel neu zu überplanen, um diesem einen Anbau u.a. zur Erweiterung der Gastronomieflächen zu ermöglichen.

2.        Die gewünschte Nutzungsart „Sondergebiet Hotel“, der geringe Planumgriff und die zentrale Ortslage am See der Gemeinde Weßling lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.03.2021 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.03.2021 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:57 Uhr