Gemeinde Weßling, 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen" in Oberpfaffenhofen; hier: Unterrichtung u.Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.v.m. § 13a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 17.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching als Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB bei der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Sattelitennavigation und Raumfahrtmissionen“ in Oberpfaffenhofen.
Der Bauausschuss hat sich bereits in der Sitzung vom 19.04.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmission“ befasst.
Nun liegt der Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes vor und die Gemeinde Gilching wird im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Anforderungen an das Kontrollzentrum hatten sich hinsichtlich des Raumbedarfs, im Vergleich zu den Spezifikationen der früheren ESA-Anforderung, für die Funktionsräume um ca. 50 %, die Serverräume um 100 % und der Sicherheitszone um 160 % erhöht, wodurch ein Erweiterungsbau in direkter Nähe zum GCC erforderlich wurde. Dieser wurde durch die 1. Änderung des Bebauungsplans planungsrechtlich ermöglicht und anschließend realisiert.
Zwischenzeitlich haben sich die technischen Anforderungen ein weiteres Mal erhöht, sodass in unmittelbarer Nähe die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes erforderlich wird. Die 2. Änderung umfasst die Fl.Nrn. 1513 T und 1354 T der Gemarkung Oberpfaffenhofen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt:
Der Gemeine Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung und beschließt:
Der Gemeine Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch die vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2021 10:01 Uhr