Am Steinberg 40; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1109/2, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage.

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

I. Fragen zu Variante 1 und 2
1. Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 1 dargestellt (insbes. Grundfläche von 
    267 m² (nur im KG – EG und OG: 199m²) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², 
    zwei Vollgeschosse und ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO (82,31 m² freige-
    stellt, Vollgeschoss erst ab 91,64 m²), Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen Gelände-
    verlaufs talseitig 9,86 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                   überbaute Fläche         Wandhöhe          Firsthöhe            Dachform
Am Steinberg 23/23a                201,00 m²         6,20/5,20 m          7,90/8,40 m            Satteldach
Am Steinberg 25                       202,00 m²            6,24 m           9,51 m           Satteldach
Am Steinberg 34                       139,00 m²            5,45 m           7,50 m           Satteldach
Am Steinberg 34b                       182,00 m²            6,97 m           6,97 m           Flachdach
Am Steinberg 36                       164,00 m²            6,00 m           8,40 m           Satteldach

Die oben aufgeführten Bezugsfälle sind mit E+D oder E+I+D ausgeführt.

Das beantragte Gebäude hat durch das Flachdach - nach außen hin betrachtet - die 
Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung. Diese ist in der Umgebung nicht vorzufinden.

Das Gebäude fügt sich somit nicht mehr in die umliegende Bebauung ein und ist daher planungsrechtlich nicht zulässig.


2. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 1 dargestellt mit einer reduzierten
    Grundfläche von 240 m² (nur KG – EG und OG: 199 m²) bauplanungsrechtlich zulässig?

Das Gebäude mit der dargestellten Höhenentwicklung (talseitig 9,86 m, bergseitig 7,16 m) und einer Grundfläche von 240 m² fügt sich nicht mehr in die umliegende Bebauung ein.

3. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 2 dargestellt (insbes. Grundfläche 
    267 m² (nur im KG – EG und OG: 199 m²) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m²,
    zwei Vollgeschosse und ein – jetzt totaliter verdecktes – Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 
    1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen Geländeverlaufs talseitig 9,86 m,
    bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 1.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


4. Falls Frage 3 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 2 dargestellt mit einer reduzierten
    Grundfläche von 240 m² (nur KG; EG und OG 199 m²) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 2.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


5. Ist die im Plan Schwarzpläne Lageplan VAR 1/VAR 2, Alternativpositionierung 1
    (mittlerer Lageplan) vorgesehene Positionierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück
    planungsrechtlich zulässig?

Die Situierung - wie angegeben - ist unter Einhaltung der Abstandsflächen (s. Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe i.V.m. Art. 6 BayBO) grundsätzlich möglich.


6. Ist die im Plan Schwarzpläne Lageplan VAR 1/VAR 2, Alternativpositionierung 2 
    (rechter Lageplan) vorgesehene Positionierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück
    planungsrechtlich zulässig?

Die Situierung - wie angegeben - ist unter Einhaltung der Abstandsflächen (s. Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe i.V.m. Art. 6 BayBO) grundsätzlich möglich.


Die folgenden Fragen zu Alternativplanungen gelten nur für den Fall als gestellt, dass die Fragen unter I.1. bis 4. Allesamt abschlägig beschieden werden:

II. Fragen zu Variante 3 und 4

1. Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 3 dargestellt (insbes. Grundfläche 
    199 m² (bereits KG) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², zwei Vollgeschosse und
    ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen
    Geländeverlaufs talseitig 9,865 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                   überbaute Fläche         Wandhöhe          Firsthöhe            Dachform
Am Steinberg 23/23a                201,00 m²         6,20/5,20 m          7,90/8,40 m            Satteldach
Am Steinberg 25                       202,00 m²            6,24 m           9,51 m           Satteldach
Am Steinberg 34                       139,00 m²            5,45 m           7,50 m           Satteldach
Am Steinberg 34b                       182,00 m²            6,97 m           6,97 m           Flachdach
Am Steinberg 36                       164,00 m²            6,00 m           8,40 m           Satteldach

Die genannten Bezugsfälle sind mit E+D oder E+I+D ausgeführt.

Das beantragte Gebäude hat, nach außen hin betrachtet, die Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung. Diese ist in der Umgebung nicht vorzufinden.

Das Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die Gesamthöhe des Gebäudes nicht mehr in die umliegende Bebauung ein und ist daher planungsrechtlich nicht zulässig.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


2. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 4 dargestellt (insbes. Grundfläche
    199 m² (bereits KG) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², zwei Vollgeschosse und
     ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen Gelände-
     verlaufs talseitig 9,865 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 1 zu Variante 3 und 4.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

I. Fragen zu Variante 1 und 2
1. Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 1 dargestellt (insbes. Grundfläche von 
    267 m² (nur im KG – EG und OG: 199m²) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², 
    zwei Vollgeschosse und ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO (82,31 m² freige-
    stellt, Vollgeschoss erst ab 91,64 m²), Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen Gelände-
    verlaufs talseitig 9,86 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                   überbaute Fläche         Wandhöhe          Firsthöhe            Dachform
Am Steinberg 23/23a                201,00 m²         6,20/5,20 m          7,90/8,40 m            Satteldach
Am Steinberg 25                       202,00 m²            6,24 m           9,51 m           Satteldach
Am Steinberg 34                       139,00 m²            5,45 m           7,50 m           Satteldach
Am Steinberg 34b                       182,00 m²            6,97 m           6,97 m           Flachdach
Am Steinberg 36                       164,00 m²            6,00 m           8,40 m           Satteldach

Die oben aufgeführten Bezugsfälle sind mit E+D oder E+I+D ausgeführt.

Das beantragte Gebäude hat durch das Flachdach - nach außen hin betrachtet - die 
Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung. Diese ist in der Umgebung nicht vorzufinden.

Das Gebäude fügt sich somit nicht mehr in die umliegende Bebauung ein und ist daher planungsrechtlich nicht zulässig.


2. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 1 dargestellt mit einer reduzierten
    Grundfläche von 240 m² (nur KG – EG und OG: 199 m²) bauplanungsrechtlich zulässig?

Das Gebäude mit der dargestellten Höhenentwicklung (talseitig 9,86 m, bergseitig 7,16 m) und einer Grundfläche von 240 m² fügt sich nicht mehr in die umliegende Bebauung ein.


3. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 2 dargestellt (insbes. Grundfläche 
    267 m² (nur im KG – EG und OG: 199 m²) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m²,
    zwei Vollgeschosse und ein – jetzt totaliter verdecktes – Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 
    1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen Geländeverlaufs talseitig 9,86 m,
    bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 1.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


4. Falls Frage 3 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 2 dargestellt mit einer reduzierten
    Grundfläche von 240 m² (nur KG; EG und OG 199 m²) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 2.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


5. Ist die im Plan Schwarzpläne Lageplan VAR 1/VAR 2, Alternativpositionierung 1
    (mittlerer Lageplan) vorgesehene Positionierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück
    planungsrechtlich zulässig?

Die Situierung - wie angegeben - ist unter Einhaltung der Abstandsflächen (s. Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe i.V.m. Art. 6 BayBO) grundsätzlich möglich.


6. Ist die im Plan Schwarzpläne Lageplan VAR 1/VAR 2, Alternativpositionierung 2 
    (rechter Lageplan) vorgesehene Positionierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück
    planungsrechtlich zulässig?

Die Situierung - wie angegeben - ist unter Einhaltung der Abstandsflächen (s. Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe i.V.m. Art. 6 BayBO) grundsätzlich möglich.


Die folgenden Fragen zu Alternativplanungen gelten nur für den Fall als gestellt, dass die Fragen unter I.1. bis 4. Allesamt abschlägig beschieden werden:

II. Fragen zu Variante 3 und 4

1. Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 3 dargestellt (insbes. Grundfläche 
    199 m² (bereits KG) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², zwei Vollgeschosse und
    ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen
    Geländeverlaufs talseitig 9,865 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                   überbaute Fläche         Wandhöhe          Firsthöhe            Dachform
Am Steinberg 23/23a                201,00 m²         6,20/5,20 m          7,90/8,40 m            Satteldach
Am Steinberg 25                       202,00 m²            6,24 m           9,51 m           Satteldach
Am Steinberg 34                       139,00 m²            5,45 m           7,50 m           Satteldach
Am Steinberg 34b                       182,00 m²            6,97 m           6,97 m           Flachdach
Am Steinberg 36                       164,00 m²            6,00 m           8,40 m           Satteldach

Die genannten Bezugsfälle sind mit E+D oder E+I+D ausgeführt.

Das beantragte Gebäude hat, nach außen hin betrachtet, die Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung. Diese ist in der Umgebung nicht vorzufinden.

Das Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die Gesamthöhe des Gebäudes nicht mehr in die umliegende Bebauung ein und ist daher planungsrechtlich nicht zulässig.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


2. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 4 dargestellt (insbes. Grundfläche
    199 m² (bereits KG) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², zwei Vollgeschosse und
     ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen Gelände-
     verlaufs talseitig 9,865 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 1 zu Variante 3 und 4.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

I. Fragen zu Variante 1 und 2
1. Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 1 dargestellt (insbes. Grundfläche von 
    267 m² (nur im KG – EG und OG: 199m²) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², 
    zwei Vollgeschosse und ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO (82,31 m² freige-
    stellt, Vollgeschoss erst ab 91,64 m²), Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen Gelände-
    verlaufs talseitig 9,86 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                   überbaute Fläche         Wandhöhe          Firsthöhe            Dachform
Am Steinberg 23/23a                201,00 m²         6,20/5,20 m          7,90/8,40 m            Satteldach
Am Steinberg 25                       202,00 m²            6,24 m           9,51 m           Satteldach
Am Steinberg 34                       139,00 m²            5,45 m           7,50 m           Satteldach
Am Steinberg 34b                       182,00 m²            6,97 m           6,97 m           Flachdach
Am Steinberg 36                       164,00 m²            6,00 m           8,40 m           Satteldach

Die oben aufgeführten Bezugsfälle sind mit E+D oder E+I+D ausgeführt.

Das beantragte Gebäude hat durch das Flachdach - nach außen hin betrachtet - die 
Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung. Diese ist in der Umgebung nicht vorzufinden.

Das Gebäude fügt sich somit nicht mehr in die umliegende Bebauung ein und ist daher planungsrechtlich nicht zulässig.


2. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 1 dargestellt mit einer reduzierten
    Grundfläche von 240 m² (nur KG – EG und OG: 199 m²) bauplanungsrechtlich zulässig?

Das Gebäude mit der dargestellten Höhenentwicklung (talseitig 9,86 m, bergseitig 7,16 m) und einer Grundfläche von 240 m² fügt sich nicht mehr in die umliegende Bebauung ein.


3. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 2 dargestellt (insbes. Grundfläche 
    267 m² (nur im KG – EG und OG: 199 m²) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m²,
    zwei Vollgeschosse und ein – jetzt totaliter verdecktes – Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 
    1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen Geländeverlaufs talseitig 9,86 m,
    bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 1.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


4. Falls Frage 3 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 2 dargestellt mit einer reduzierten
    Grundfläche von 240 m² (nur KG; EG und OG 199 m²) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 2.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


5. Ist die im Plan Schwarzpläne Lageplan VAR 1/VAR 2, Alternativpositionierung 1
    (mittlerer Lageplan) vorgesehene Positionierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück
    planungsrechtlich zulässig?

Die Situierung - wie angegeben - ist unter Einhaltung der Abstandsflächen (s. Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe i.V.m. Art. 6 BayBO) grundsätzlich möglich.


6. Ist die im Plan Schwarzpläne Lageplan VAR 1/VAR 2, Alternativpositionierung 2 
    (rechter Lageplan) vorgesehene Positionierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück
    planungsrechtlich zulässig?

Die Situierung - wie angegeben - ist unter Einhaltung der Abstandsflächen (s. Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe i.V.m. Art. 6 BayBO) grundsätzlich möglich.


Die folgenden Fragen zu Alternativplanungen gelten nur für den Fall als gestellt, dass die Fragen unter I.1. bis 4. Allesamt abschlägig beschieden werden:

II. Fragen zu Variante 3 und 4

1. Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 3 dargestellt (insbes. Grundfläche 
    199 m² (bereits KG) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², zwei Vollgeschosse und
    ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen
    Geländeverlaufs talseitig 9,865 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                   überbaute Fläche         Wandhöhe          Firsthöhe            Dachform
Am Steinberg 23/23a                201,00 m²         6,20/5,20 m          7,90/8,40 m            Satteldach
Am Steinberg 25                       202,00 m²            6,24 m           9,51 m           Satteldach
Am Steinberg 34                       139,00 m²            5,45 m           7,50 m           Satteldach
Am Steinberg 34b                       182,00 m²            6,97 m           6,97 m           Flachdach
Am Steinberg 36                       164,00 m²            6,00 m           8,40 m           Satteldach

Die genannten Bezugsfälle sind mit E+D oder E+I+D ausgeführt.

Das beantragte Gebäude hat, nach außen hin betrachtet, die Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung. Diese ist in der Umgebung nicht vorzufinden.

Das Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die Gesamthöhe des Gebäudes nicht mehr in die umliegende Bebauung ein und ist daher planungsrechtlich nicht zulässig.

Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.


2. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
    Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 4 dargestellt (insbes. Grundfläche
    199 m² (bereits KG) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², zwei Vollgeschosse und
     ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen Gelände-
     verlaufs talseitig 9,865 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?

s. hierzu Antwort zu Frage 1 zu Variante 3 und 4.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:30 Uhr