Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage.
Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
I. Fragen zu Variante 1 und 2
1. Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 1 dargestellt (insbes. Grundfläche von
267 m² (nur im KG – EG und OG: 199m²) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m²,
zwei Vollgeschosse und ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO (82,31 m² freige-
stellt, Vollgeschoss erst ab 91,64 m²), Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen Gelände-
verlaufs talseitig 9,86 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Dachform
Am Steinberg 23/23a 201,00 m² 6,20/5,20 m 7,90/8,40 m Satteldach
Am Steinberg 25 202,00 m² 6,24 m 9,51 m Satteldach
Am Steinberg 34 139,00 m² 5,45 m 7,50 m Satteldach
Am Steinberg 34b 182,00 m² 6,97 m 6,97 m Flachdach
Am Steinberg 36 164,00 m² 6,00 m 8,40 m Satteldach
Die oben aufgeführten Bezugsfälle sind mit E+D oder E+I+D ausgeführt.
Das beantragte Gebäude hat durch das Flachdach - nach außen hin betrachtet - die
Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung. Diese ist in der Umgebung nicht vorzufinden.
Das Gebäude fügt sich somit nicht mehr in die umliegende Bebauung ein und ist daher planungsrechtlich nicht zulässig.
2. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 1 dargestellt mit einer reduzierten
Grundfläche von 240 m² (nur KG – EG und OG: 199 m²) bauplanungsrechtlich zulässig?
Das Gebäude mit der dargestellten Höhenentwicklung (talseitig 9,86 m, bergseitig 7,16 m) und einer Grundfläche von 240 m² fügt sich nicht mehr in die umliegende Bebauung ein.
3. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 2 dargestellt (insbes. Grundfläche
267 m² (nur im KG – EG und OG: 199 m²) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m²,
zwei Vollgeschosse und ein – jetzt totaliter verdecktes – Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII
1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen Geländeverlaufs talseitig 9,86 m,
bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?
s. hierzu Antwort zu Frage 1.
Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.
4. Falls Frage 3 abschlägig beschieden wird:
Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 2 dargestellt mit einer reduzierten
Grundfläche von 240 m² (nur KG; EG und OG 199 m²) bauplanungsrechtlich zulässig?
s. hierzu Antwort zu Frage 2.
Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.
5. Ist die im Plan Schwarzpläne Lageplan VAR 1/VAR 2, Alternativpositionierung 1
(mittlerer Lageplan) vorgesehene Positionierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück
planungsrechtlich zulässig?
Die Situierung - wie angegeben - ist unter Einhaltung der Abstandsflächen (s. Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe i.V.m. Art. 6 BayBO) grundsätzlich möglich.
6. Ist die im Plan Schwarzpläne Lageplan VAR 1/VAR 2, Alternativpositionierung 2
(rechter Lageplan) vorgesehene Positionierung des Gebäudes auf dem Baugrundstück
planungsrechtlich zulässig?
Die Situierung - wie angegeben - ist unter Einhaltung der Abstandsflächen (s. Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe i.V.m. Art. 6 BayBO) grundsätzlich möglich.
Die folgenden Fragen zu Alternativplanungen gelten nur für den Fall als gestellt, dass die Fragen unter I.1. bis 4. Allesamt abschlägig beschieden werden:
II. Fragen zu Variante 3 und 4
1. Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 3 dargestellt (insbes. Grundfläche
199 m² (bereits KG) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², zwei Vollgeschosse und
ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen speziellen
Geländeverlaufs talseitig 9,865 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche Wandhöhe Firsthöhe Dachform
Am Steinberg 23/23a 201,00 m² 6,20/5,20 m 7,90/8,40 m Satteldach
Am Steinberg 25 202,00 m² 6,24 m 9,51 m Satteldach
Am Steinberg 34 139,00 m² 5,45 m 7,50 m Satteldach
Am Steinberg 34b 182,00 m² 6,97 m 6,97 m Flachdach
Am Steinberg 36 164,00 m² 6,00 m 8,40 m Satteldach
Die genannten Bezugsfälle sind mit E+D oder E+I+D ausgeführt.
Das beantragte Gebäude hat, nach außen hin betrachtet, die Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung. Diese ist in der Umgebung nicht vorzufinden.
Das Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die Gesamthöhe des Gebäudes nicht mehr in die umliegende Bebauung ein und ist daher planungsrechtlich nicht zulässig.
Hinweis: Auch durch die vorgenommene Aufschüttung, welche eine optische Schaffung einer zweigeschossigen Bebauung vorgibt, ändert dies jedoch nichts an der geplanten Gesamthöhe des Gebäudes, welche sich nicht mehr in die Umgebung einfügt.
2. Falls Frage 1 abschlägig beschieden wird:
Ist das geplante Vorhaben wie im Plan Variante 4 dargestellt (insbes. Grundfläche
199 m² (bereits KG) bei einer Grundstücksgröße von 1.403 m², zwei Vollgeschosse und
ein Kellergeschoss i.S.v. Art. 2 VII 1 BayBO, Firsthöhe (Flachdach) wegen Gelände-
verlaufs talseitig 9,865 m, bergseitig 7,16 m) bauplanungsrechtlich zulässig?
s. hierzu Antwort zu Frage 1 zu Variante 3 und 4.