Queriweg 6, Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366/140, Gemarkung Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan „Römerstraße II“. Es soll eine Doppelgarage mit 53,20 m², Wandhöhe 2,71 m und einem Satteldach mit 42 ° Neigung und somit einer Fristhöhe von 6,08 m errichtet werden.
Aufgrund der Größe (über 50 m²) bedarf die Errichtung einer Genehmigung.
Zudem wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Römerstraße II“, hier von den Festsetzungen 14.1.1 und 14.1.2 beantragt.
Die Garage überschreitet die im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellte, (aber nicht maßlich definierte Fläche) östlich um ca. 50 cm. Auf der Südseite hat die Garage einen Abstand von 52 cm zu der Grenze.
Der Antrag wird wie folgt begründet: Um eine optimale Zufahrt und eine bessere Zugänglichkeit in den Garten zu ermöglichen wird die Garage mit einem Abstand von 52 cm zum Haus errichtet. Der in der Stellplatzsatzung geforderte 1,00 m breite Grünstreifen zum Fuß- und Radweg wird eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung der Festsetzungen 14.1.1 und 14.1.2 des Bebauungsplans „Römerstraße II“ wird erteilt.
Beschluss
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung der Festsetzungen 14.1.1 und 14.1.2 des Bebauungsplans „Römerstraße II“ wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
BGM Walter und GRin Keil nahmen wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.
Datenstand vom 17.08.2021 10:30 Uhr