Gemeinde Weßling; Beteiligung im Verfahren Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße - sozialgerechtes Wohnen" nach § 4 Abs. 2 i.V. mit § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße-sozialgerechtes Wohnen“ für das Grundstück Fl.Nr.327, Gemarkung Weßling, nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die geplante sozialgerechte Wohnbebauung mit zwei 3-geschossigen Wohngebäuden (ca. 24 Wohnungen) in der Ortsmitte von Weßling zu realisieren. Es wird hierfür u.a. ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Weßling und dem Grundstückseigentümer/Bauherrn der Pfarrpfründestiftung Weßling geschlossen.

Das gesamte Plangebiet befindet sich derzeit im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt „Wohnen“ dar.  Es handelt sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden soll.

Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die Lage in der Ortsmitte von Weßling lassen keine Belange erkennen, wovon die Gemeinde Gilching betroffen sein könnte. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.07.2021 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.07.2021 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 09:45 Uhr