Karolingerstr. 4; Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1329/4 und 1321/33, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           374,65 m²
Wandhöhe:                                        6,60 m
Firsthöhe:                                     10,80 m
Dachform:                                    Satteldach/Flachdach
Dachneigung:                                  35°
Geschossigkeit:                           E + I + D


In der Umgebung (Römerstr. 43, 43a) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           405,00 m²
Wandhöhe:                                        9,85 m
Firsthöhe:                                      12,00 m


Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind auf dem Grundstück insgesamt 23 Stellplätze (hiervon 4 für Besucher) auszuweisen. Es werden 21 Stellplätze in der Tiefgarage und 2 oberirdische Stellplätze nachgewiesen. Die anderen beiden Besucherstellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen und können bei Bedarf ungehindert angefahren werden.

Gem. der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind auf dem Grundstück 25 Abstellplätze für Fahrräder auszuweisen. In der Tiefgarage werden insgesamt 33 Fahrradabstellplätze vorgehalten. Die Satzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Update 08.12.2021
Nach Rückmeldung des Bauherrn wird die Stellplatzsituation abgeändert. Es werden nun 19 Stellplätze in der Tiefgarage und 4 oberirdische Besucherstellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Datenstand vom 19.05.2022 08:42 Uhr