6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 für das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried; Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 30.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung für die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F. 25.10.2005 für das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried für den Neubau des Feuerwehrauses Geisenbrunn beschlossen.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“.
Nach Flächennutzungsplan i.d.F. vom 25.10.2005 wird für die Art der Nutzung für das Grundstück Fl.Nr. 78, Gemarkung Argelsried „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, dies soll durch die 6. Teiländerung als „Fläche für den Gemeinbedarf-Feuerwehr“ geändert werden, damit aus der Darstellung des Flächennutzungsplan der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Geisenbrunn“ entwickelt werden kann.
Mit der Ausarbeitung der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist in ihrer Vorentwurfsfassung vom 19.07.2021 inhaltlich zu billigen und dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zuzuführen. Der Vorentwurf Stand 19.07.2021 ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 20.07.2021 und beschließt:
Der Vorentwurf zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 19.07.2021 wird inhaltlich gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 a Abs. 2 Satz 1 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 20.07.2021 und beschließt:
Der Vorentwurf zur 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 19.07.2021 wird inhaltlich gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 a Abs. 2 Satz 1 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2021 09:33 Uhr