Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung für das Jahr 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Jahr 2022 ist die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in anliegender Liste beigefügt. Die Bedarfsmitteilung ist Voraussetzung für eine spätere Beantragung von Fördermitteln. In der Sitzung des Gemeinderates können gerne hierzu Fragen beantwortet werden. Im Jahr 2022 sind weiterhin die Planungen der Sanierung der Römerstraße auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen und des Bürgerdialoges voranzubringen. Außerdem sind die Aufwertung der Fußgängerzone und die Platzgestaltung Ecke Hochstift-Freising-Weg geplant. Entsprechende Mittel sind beantragt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2022 Lebendige Zentren zu stellen.
Die für 2022 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 840.000€. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt.
Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Bedarfsmitteilung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2022 Lebendige Zentren zu stellen.
Die für 2022 angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen bei rund 840.000€. Der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde wird im Haushalt bereitgestellt.
Im Einzelnen sind die Vorhaben und Kosten der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben. Sie sind in der kommunalen Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben bzw. aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2022 12:17 Uhr