Ungleiche Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Römerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 11.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 11.07.2022 ö informativ 5.9

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Fiegert merkt an, dass die Römerstraße zwischen Westumgehung und Germannsberg von einer Seite aus mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h und von der anderen Seite aus mit 70 km/h befahren werden darf und erkundigt sich nach den Gründen dafür.
BM Walter sichert eine Überprüfung durch die Verwaltung zu. Grundsätzlich gilt im gesamten Bereich laut Landratsamt Starnberg eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

Datenstand vom 27.07.2022 10:05 Uhr