Gemeinde Gauting, Beteiligung am Bebauungsplanverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 190 "Am Patchway-Anger Nord" i.d.F.v. 02.12.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2022 ö beratend 15

Sachverhalt

Die Gemeinde Gauting beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 190 „Am Pachtway-Anger Nord“ i.d.F. vom 02.12.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 
Der zugehörige Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Text sowie die Begründung ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt. 

Das Planungsgebiet ist derzeit mit einem Gewerbebetrieb (Lehrstand seit 2016) bebaut. Die Nutzung wurde aufgegeben. Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt für das Gebiet des B-Plans Nr. 190 „Gewerbe“ fest. 

Schwerpunkt ist die Schaffung von Wohnraum. Im Plangebiet (Teilbereich Nord und Süd-B-Plan Nr. 189 und 190) wird damit Wohnraum für ca. 535 Bewohner geschaffen. Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 190 werden ca. 90 Wohnungen (ca. 165 Bewohner) entstehen. Im Zuge der sozialgerechten Bodennutzung entsteht ein Teil der Wohnungen (ca. 20 Wohnungen) im Rahmen der einkommensorientierten Förderung, ca. 70 Wohnungen werden als freifinanzierte Wohnungen angeboten.

Zudem soll ein Nahversorgungsbetrieb (Vollsortiment mit 1.200 m² Verkaufsfläche), eine Kinderbetreuungseinrichtung, Räume für Büros bzw. Coworking, Gemeinschaftsräume sowie Freiflächen zur Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes entstehen. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 umfasst eine Fläche von ca. 12.450 m².

Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen der Gemeinde Gauting insbesondere aufgrund der entfernten Lage zum Gemeindegebiet Gilching keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 17.01.2021 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die frühzeitige Nachbarbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 190 „Am Patchway-Anger Nord“. Der Gemeinde Gauting ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 17.01.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die frühzeitige Nachbarbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 190 „Am Patchway-Anger Nord“. Der Gemeinde Gauting ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
211202_GAU-BP_190_Begründung TÖB FINAL (.pdf)
211202_GAU-BP_190_Plan und Festsetzungen TÖB FINAL (.pdf)

Datenstand vom 22.02.2022 13:53 Uhr