Hainweg 11; Bauantrag zum Umbau eines 2-Familienhauses zu einem 3-Familienhaus mit 2 Duplexgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/20, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird der Umbau eines bestehenden 2-Familienhauses zu einem 3-Familien-haus. Durch die Aufstockung und den Anbau an das Bestandsgebäude entstehen folgende Maße:
überbaute Fläche neu:                            148,88 m²
Wandhöhe:                                                  6,00 m
Firsthöhe:                                                  9,23 m
Dachform:                                             Mansarddach
Dachneigung:                                            10°
Geschossigkeit:                                    E + I + D


In der Umgebung (Am Buchenstock 5) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                    166,00 m²
Wandhöhe:                                                 6,65 m
Firsthöhe:                                                 9,70 m
Geschossigkeit:                                    E + I + D


Dachformen sind kein Eifügungskriterium nach § 34 BauGB. Die Geschossigkeit oder auch nur die Wirkung einer Geschossigkeit nach außen jedoch schon.
Aufgrund der beantragten Dachform (Mansarddach) entsteht bei dem geplanten Vorhaben nach außen hin die Wirkung einer 3-Geschossigkeit, welche in der Umgebungsbebauung nicht vorzufinden ist.

Das geplante Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die 3-geschossige Wirkung nach außen hin daher nicht mehr in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 9 Stellplätze (1 Doppelgarage, 2 Duplexgaragen, 3 offene Stellplätze) vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Gem. gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind auf dem Grundstück 9 Fahrradabstellplätze nachzuweisen.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die 3-geschossige Wirkung des Gebäudes nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die 3-geschossige Wirkung des Gebäudes nicht mehr in die Umgebung einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Hainweg 11_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 24.03.2022 07:43 Uhr