Melchior-Fanger-Str. 27; Bauantrag zur Errichtung von 2 Gauben, Ausbau Dachgeschoss sowie Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/2, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 19.07.2021 behandelt und auf Grund Nichteinhaltung der Abstandsflächen abgelehnt.
Nun liegt der Antrag erneut zur Beurteilung vor.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird der Ausbau des Dachgeschosses einer Doppelhaushälfte mit dem Einbau von 2 Dachgauben sowie Errichtung einer Außentreppe.

Das Gebäude wird sowohl von der überbauten Fläche (94 m²) als auch von der Wand- und Firsthöhe (6,20 m und 9,80m) nicht verändert.

Zum Vorhaben wird ein Antrag auf Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe beantragt.

Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 16.07.1998 wurde bereits eine Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen erteilt, da ein Abstand von 3,78 m nicht zum Nachbargrundstück eingehalten werden konnte, sondern nur 1,65 m (an der nahestehen Stelle zur Grenze). Begründet wurde dies dahingehend, dass belichtungstechnisch keine große Änderung für den angrenzenden Nachbarn zu erwarten sei, da das Gebäude im Nordosten zum beeinträchtigten Nachbarn liegt. Da die damalige Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar war, wurde sie vom Landratsamt zugelassen.

Durch den beantragten Ausbau des Dachgeschosses findet nun jedoch eine Wohnflächenmehrung und dadurch eine Nutzungsintensivierung statt. Unter Anwendung der Satzung der Gemeinde Gilching für abweichende Maße der Abstandsflächentiefe werden dadurch die Abstandsflächen für das komplette Gebäude neu berechnet. Das Ergebnis ist, dass die Abstandsfläche im Bereich des Giebels (3,88 m - grüne Linie) teilweise nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden kann und auch die vom Landratsamt Starnberg bereits genehmigte Abweichung (rote Linie) überschreitet (um 10 cm). Hierfür wird eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gilching beantragt.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg wurden solche Fälle bisher so gelöst, indem das Landratsamt - sofern die Abstandsflächenmethodik für das Gesamtgebäude stimmt und die Anbauten ihre Abstandsflächen einhalten - für den Altbestand mit Hinweis auf vorliegende Baugenehmigungen eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erteilt hat. 

Des Weiteren wird vom Landratsamt auf die geänderte Abstandsflächenmethodik durch die Satzung der Gemeinde Gilching hingewiesen und darauf, dass der Bestand unverändert und durch eine (alte) Baugenehmigung (Bestandsschutz) gesichert ist.

Da im vorliegenden Fall weder die Wand- noch die Firsthöhe verändert werden, kann einer Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gefolgt werden.


Für das geplante Vorhaben sind nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung 2 weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Mit der Wohnung im Erdgeschoss, welche Bestandsschutz hat, wären dies in Summe 3 Stellplätze.
Diese werden bzw. sollen in Form einer Garage auf dem Nachbargrundstück Am Gemeindeholz 15 (rechtlich gesichert) sowie zwei offener Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird zugelassen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Abstandsflächen (.pdf)
Melchior-Fanger-Str. 27_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 24.03.2022 07:43 Uhr