Gemeinde Weßling; erneute Beteiligung im Verfahren Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße - sozialgerechtes Wohnen" nach § 4 a Abs. 3 i.V. mit § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 21.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling hat die Gemeinde Gilching bereits im Juli 2021 beteiligt. Nach Beratung und Beschluss im Bauausschuss wurde der Gemeinde Weßling mitgeteilt, dass Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen sind.
Nun wurde der Bebauungsplan mit Grünordnungsplanung nochmals ergänzt und geändert, sodass die Gemeinde Gilching erneut bei der Auslegung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße-sozialgerechtes Wohnen“ für das Grundstück Fl.Nr.327, Gemarkung Weßling, beteiligt wird. Der zugehörige Satzungsentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Am ursprünglichen Planungsziel hat sich nichts geändert auch wenn die „Art der baulichen Nutzung“ bei dem Satzungsentwurf vom 08.02.2022 nun kein WR-reines Wohngebiet, sondern als WA-allgemeins Wohngebiet festgesetzt wird. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die geplante sozialgerechte Wohnbebauung mit zwei 3-geschossigen Wohngebäuden (ca. 24 Wohnungen) in der Ortsmitte von Weßling zu realisieren. Der Bebauungsplan wird der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und dient der Innenentwicklung.
Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die Lage in der Ortsmitte von Weßling lassen auch nach Ergänzung und Änderung mit dem Planstand vom 08.02.2022 keine Belange erkennen, wovon die Gemeinde Gilching betroffen sein könnte. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Weßling erneut so mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.03.2022 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch den Bebauungsplan mit Grünordnungsplanung „Wohngebiet Schulstraße-sozialgerechtes Wohnen“ und Begründung i.d.F. vom 08.02.2022 nicht berührt sind.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.03.2022 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch den Bebauungsplan mit Grünordnungsplanung „Wohngebiet Schulstraße-sozialgerechtes Wohnen“ und Begründung i.d.F. vom 08.02.2022 nicht berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
B-Plan Satzung (.pdf)
Datenstand vom 27.03.2023 12:35 Uhr