1. Änderung des Bebauungsplanes „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ für den Bereich Fl.Nr. 1299/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 1303, Gemarkung Gilching
Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Billigungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 25.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für Flurnummer 1299/5, Gemarkung Gilching liegt ein Antrag (Anlage 1) auf Änderung des Bebauungsplanes „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ i.d.F. vom 19.08.2019 vor.
Der Antragsteller beantragt eine Festsetzung zur Ermöglichung der Terrassen.
Ein wichtiger Bestandteil der Planung von 2019 war und ist die Terrassierung und Abstufung des Gebäudes. Die Festsetzung der Wandhöhen bei den jeweiligen Ebenen wurden 2019 so abgestimmt und getroffen, dass von einer Dachterrassennutzung auszugehen war. Die Konzeption der Dachterrassen sollte eine einheitliche Architektur ohne vorgehängte Balkone ermöglichen.
Leider hat sich im Zuge der Genehmigung für die Tektur nun herausgestellt, dass für die Terrassen keine Regelungen getroffen worden sind. Das Landratsamt ist jetzt der Auffassung, dass Terrassen bauliche Anlagen sind und daher außerhalb von Baugrenzen und Baulinien nicht zulässig sind. Auf Nachfrage beim Landratsamt wurde seitens des Landratsamtes signalisiert keine Befreiung für die Genehmigung der Terrassen auf den Dächern als auch im EG zu erteilen. Als Begründung wird argumentiert, dass im Bebauungsplan nicht hinreichend eine Zulässigkeit für Terrassen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und Baulinien getroffen worden ist und der Bebauungsplan zu „jung" ist, um hier eine Befreiung erteilen zu können.
Durch die Nutzung der Flächen als Dachterrassen erfolgt keine Erhöhung oder Überschreitung der schon festgesetzten Grundflächen.
Der Antragsteller übernimmt alle anfallenden Kosten.
Der Entwurf zur 1. Änderung i.d.F.v. 06.04.2022 mit Begründung (Anlage 2) ist beigefügt. Dieser ist zunächst inhaltlich zu billigen, bevor die erste Planauslegung im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.04.2022 und beschließt:
1.Der Bebauungsplan „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ i.d.F. v. 19.08.2019 wird geändert.
2. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„1. Änderung des Bebauungsplanes "Pollinger Straße / Schäftlarner Weg" für den Bereich Fl.Nr. 1299/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 1303, Gemarkung Gilching
3. Der Satzungsentwurf zur 1. Änderung i.d.F. v. 06.04.2022 wird inhaltlich gebilligt.
4. Städtebauliches Planänderungsziel ist die Ermöglichung der Terrassen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.04.2022 und beschließt:
1.Der Bebauungsplan „Pollinger Straße / Schäftlarner Weg“ i.d.F. v. 19.08.2019 wird geändert.
2. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„1. Änderung des Bebauungsplanes "Pollinger Straße / Schäftlarner Weg" für den Bereich Fl.Nr. 1299/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 1303, Gemarkung Gilching
3. Der Satzungsentwurf zur 1. Änderung i.d.F. v. 06.04.2022 wird inhaltlich gebilligt.
4. Städtebauliches Planänderungsziel ist die Ermöglichung der Terrassen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen und den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage 1 20220329 Antrag BplanÄnderung anony (.pdf)
Anlage 2 2022.04.06 B-Plan mit Begründung, 1.Änderung (.pdf)
Datenstand vom 27.03.2023 12:33 Uhr