1. landw. Feld- und Waldweg - Verlängerung Kreuzlingerstraße
Die Gemeinde Gilching hat für eine Fläche entlang der Autobahn A 96 (südlich von Geisenbrunn) einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt. Im Bebauungsplanumgriff befindet sich ein landwirtschaftlicher Weg, welcher in natura anders verläuft als die bereits bestehende Widmung. Dies trifft auch noch zwei weitere Grundstücke, welche nicht im Bebauungsplanumgriff enthalten sind, für die aber ebenfalls eine Anpassung der Widmung an die örtlichen Gegebenheiten erfolgen soll.
Die betroffenen Teilflächen befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde. Hierfür ist eine Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer erforderlich. Die Zustimmungen wurden eingeholt und liegen der Verwaltung vor. Die Widmung der Teilflächen kann somit erfolgen.
Daher werden folgende Teilflächen/Teilstrecken gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 1
BayStrWG zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (s. beiliegend farbig markierter Lageplan I):
Kreuzlingerstraße bestehend aus: Fl.Nr. 697/1 tlw. und 698 tlw. Gemarkung
(Verlängerung) Argelsried
Anfangspunkt: nördliche Grenze zu Fl.Nr. 699, Gemar-
kung Argelsried
Endpunkt: Einmündung in Fl.Nr. 799/9, Gemarkung Ar-
gelsried
Länge: 55 m
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer der Fl.Nrn.
697/1 und 698, Gem. Argelsried
2. landw. Feld- und Waldweg - Verbindung zwischen Melchior-Fanger-Straße und Kosthofstraße
Gem. Beschluss des Bauausschusses vom 22.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, den o. g. Verbindungsweg als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Da ein Teil des Weges sich in Privateigentum der Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung befindet, musste hierzu eine Zustimmung zur Widmung eingeholt werden. Diese wurde der Gemeinde zugesagt, sofern entlang der Autobahn entsprechende Sicherheitseinrichtungen von der Gemeinde vorgenommen werden. Auch diese Maßnahmen wurden bereits beauftragt und somit konnte Seitens der Bundesfernstraßenverwaltung die Zustimmung zur Widmung mit Unterzeichnung der Erklärung am 01.06.2022 erteilt werden.
Daher werden folgende Teilflächen/Teilstrecken gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 1
BayStrWG zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (s. beiliegend farbig markierter Lageplan II):
Weg zw. Melchior-Fanger-Straße bestehend aus: Fl.Nr. 1692/1 tlw., 1638/7,
und Kosthofstraße 1667/20 tlw., 3238/2 tlw.,
1691/3 tlw., 1670/1 tlw.
Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Verlängerung
Melchior-Fanger-Straße
Endpunkt: Einmündung Kosthofstraße
Länge: 673 m
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer
der Fl.Nrn. 1692/1, 1638/7,
1667/20, 3238/2, 1691/3 und
1670/1, Gemarkung Gilching