Änderung der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung-KitaGebS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching bietet zur Betreuung von Kindern bis 14 Jahren 1.327 Plätze in Krippe, Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung an (Stand Februar 2022). Der Zuschussbedarf pro Platz wuchs in den letzten Jahren stetig. Waren es 2017 noch 2.687 Euro, steigerte sich dieser auf 2.709 Euro im Jahr 2019, 3.051 Euro im Jahr 2020, 3.027 Euro im Jahr 2021 und 3.833 Euro im Jahr 2022.
Dem Gemeinderat und der Gemeinde Gilching war es immer wichtig, dass die gemeindlichen als auch die freien Träger ein hohes Maß an finanzieller Unterstützung erhalten, um einen hohen Standard bei der Kinderbetreuung zu gewährleisten und die Elternbeiträge so gering wie möglich zu halten. Gilching liegt im Vergleich zu anderen Kommunen im unteren Bereich der Gebührensätze.  Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Juli 2017.
Die Folge sind enorme Ausgabensteigerungen im Bereich des Defizitausgleichs. 
Der Kommunale Prüfungsverband beanstandete im Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 bis 2021 und der Kasse der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) die ungedeckelte Übernahme der Defizite und mahnte den Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung gem. Art. 61 Abs. 2 GO an.
Neben neuen Defizitvereinbarungen und der generellen Prüfung von Ausgaben im Bereich Kindertageseinrichtungen war somit auch die Prüfung der Gebührensätze notwendig. 
Laut Berechnungen wäre für eine Kostendeckung bei den Einrichtungen die Verdoppelung der Gebührensätze notwendig, was für die Eltern eine unzumutbare Härte darstellen würde. 
Die Verwaltung hat daher mit den Mitgliedern des Sozialausschusses in einem Workshop am 13. März 2023 diskutiert, gerechnet und Gebühren vorgeschlagen. Nach dem Workshop wurden die Elternbeiräte der gemeindlichen Einrichtungen über die geplante Gebührenänderung informiert und gehört.
Die Gebührenanpassung ist notwendig, um den haushaltsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, den Qualitätsstandard auch weiterhin zu gewährleisten. Sie ist sowohl für die gemeindlichen als auch die Einrichtungen in freier Trägerschaft notwendig, deren Bestand zu sichern. Zudem ist sie Ausfluss des Prüfungsergebnisses des Prüfberichts und Forderung der Rechtsaufsicht des Landratsamts Starnberg. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung-KitaGebS) in der vorgelegten Form (siehe Anlage) zu.

Diskussionsverlauf

GR Unger stellt folgenden Antrag:

Beschluss 1

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle Vorkehrungen für die Einführung einer einkommensabhängigen Staffelung der Kindergartengebühren zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte), (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung-KitaGebS) in der vorgelegten Form (siehe Anlage) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Dokumente
KitaGebS ab 1.9.23- (.pdf)
KitaGebS mit Änderungen in rot (.pdf)

Datenstand vom 02.05.2024 10:43 Uhr