Mahdenholzweg 18, 20; Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Einzelgaragen und Stellplätzen auf den Grundstücken FlNrn. 1642/6 und 1642/7, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung von 4 Doppelhaushälften, welche wie folgt ausgeführt werden sollen:
überbaute Fläche:                 155,20 qm je Doppelhaus
Wandhöhe:                           6,30 / 6,42 m
Firsthöhe:                           9,50 / 9,62 m
Dachform:                           Satteldach
Dachneigung:                     31,73°
Geschossigkeit:                  E + I + D

In der Umgebung (Fuchsgraben 18 - 18b) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  203,00 qm
Wandhöhe:                               6,40 m
Firsthöhe:                               9,90 m
Geschossigkeit:                  E + I + D

Das geplante Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Für das Vorhaben werden 4 Einzelgaragen sowie 4 offenen Stellplätze vorgehalten. Somit ist die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalles Fuchsgraben 18 - 18b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalles Fuchsgraben 18 - 18b das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Mahdenholzweg 18, 20_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:14 Uhr