10. Teiländerung des Bebauungsplans "Reßweg Süd" für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich Fl.Nr. 1222 jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.01.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.10.2022 zu o.g. Bauleitplanverfahren den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die 10. Teiländerung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. 

Hier wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 
§ 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 
§ 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Anlass für die 10. Teiländerung des Bebauungsplans „Reßweg Süd“ für die o. g. genannten Grundstücke ist eine innerhalb des Straßenzugs stark abweichende Quotiente von Grundstücksflächen zu Baufenstern. Städtebauliche Gründe für diese unterschiedlichen Ausweisungen können aus heutiger Sicht sowie aus der aktuell gültigen Satzung und Begründung nicht nachvollzogen werden. Für das Grundstück liegt eine A-Typik vor, die eine Änderung des Bebauungsplans rechtfertigt. Eine Mehrung des Maßes der baulichen Nutzung findet hierdurch nicht statt, da alle übrigen Festsetzungen bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung einzuhalten sind.

Ferner soll in die 10. Teiländerung bzgl. den Festsetzungen für Abstandsflächen aufgenommen werden, dass die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe anzuwenden ist, da die bereits im Bebauungsplan i. d. F. v. 20.06.1977 getroffene Regelung zu den Abstandsflächen vom Wortlaut her sehr schwammig getroffen ist und Raum für verschiedene Interpretationen zulässt.

Mit der Planerstellung wurde der Äußere Planungsverband München beauftragt. Dessen Erstentwurf liegt nun in der Fassung vom 22.12.2022 vor (siehe Anlage 1). Dieser muss nun vor der ersten Planauslegung inhaltlich vom Bauausschuss gebilligt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 12.01.2023 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 22.12.2022 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 12.01.2023 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:

1.        Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 22.12.2022 wird inhaltlich gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2022-12-22_10. TÄ Reßweg Süd_Entwurf_Begründung (.pdf)
2022-12-22_10. TÄ Reßweg Süd_Entwurf_Satzung (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:14 Uhr