Gemeinde Krailling, Beteiligung im Auslegungsverfahren des Sanierungsgebietes "Hauptort Krailling" mit ISEK sowie VU


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Krailling hat ein Sanierungsgebiet „Hauptort Krailling“ mit Begründung in Form des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB gebilligt und beteiligt die Nachbargemeinde Gilching im Verfahren.
Der Entwurf zur Sanierungsatzung „Hauptort Krailling“ mit Planausschnitt, ISEK und VU ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter 

https://www.krailling.de/ortsentwicklung 

einsehbar. Belange der Gemeinde Gilching sind aus Sicht der Verwaltung nicht tangiert. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Auslegungsverfahren Sanierungsgebiet „Hauptort Krailling“ mit Begründung in Form des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) werden seitens der Gemeinde Gilching keine Belange vorgetragen.

Beschluss

Im Auslegungsverfahren Sanierungsgebiet „Hauptort Krailling“ mit Begründung in Form des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) werden seitens der Gemeinde Gilching keine Belange vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
231016 Krailling Sanierungsgebiet (.pdf)
231016 Krailling Sanierungssatzung (.pdf)

Datenstand vom 30.01.2024 06:28 Uhr