Klinglbergweg 2; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1431/4 Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 18.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brucker Straße/Steinlacher Weg“.
Auf dem Grundstück wurde ein Einfamilienhaus mit einer Garage und zwei Carports genehmigt. Für den zweiten Carport wurde Seitens des Landratsames Starnberg eine Befreiung vom Bebauungsplan zugelassen, da dieser außerhalb der hierfür festgesetzten Bauräume errichtet werden soll.
Die beantragte Garage soll nun in einen Carport mit einer Länge von 5,00 m, einer Breite von 2,50 m und nicht höher wie 3,00 m umgeändert und direkt an die Straße verschoben werden (neben den bereits genehmigten Carport). Als Begründung für das Vorhaben wird angegeben, dass sich die im Bebauungsplan festgesetzte Garage nicht verwirklichen lasse. Nach Rücksprache des Bauherrn mit verschiedenen Firmen kann eine Anlieferung der Fertiggarage über den Klinglbergweg nicht erfolgen, da dieser für die Anfahrt mittels Lastwagen zu schmal ist. Ferner steht an dem für die Garage vorgesehenen Platz ein Stromkasten auf dem Straßengrundstück, welcher durch die Errichtung des Carports (auf Grund geringerer Breite gegenüber einer Garage) nicht versetzt werden müsste. Durch die Errichtung eines Carports anstatt einer Garage wird somit auch die Zufahrt verkürzt, was eine Reduzierung von versiegelten Flächen mit sich bringt.
Grundsätzlich sind Carports nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei. Jedoch steht hier die Festsetzung Nr. 8a) des Bebauungsplans „Brucker Straße/Steinlacher Weg“ mit seinen festgesetzten Bauräumen für Garagen entgegen. Aufgrund dessen ist für die geplante Errichtung eines Carports an die Straße heran eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Im Bebauungsplangebiet sowie im genehmigten Bauantrag des Bauherrn wurde bereits eine gleichartige Befreiung zugelassen. Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben vertretbar; Gründe, welche gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 8a) „Bauraum Garage“ des Bebauungsplans „Brucker Straße/Steinlacher Weg“ zur Errichtung eines Carports mit einer Länge von 5,00 m, einer Breite von 2,50 m und nicht höher wie 3,00 m direkt an der Straße „Klinglbergweg“ wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 8a) „Bauraum Garage“ des Bebauungsplans „Brucker Straße/Steinlacher Weg“ zur Errichtung eines Carports mit einer Länge von 5,00 m, einer Breite von 2,50 m und nicht höher wie 3,00 m direkt an der Straße „Klinglbergweg“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Klinglbergweg 2_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 08.10.2024 07:34 Uhr