Römerstr. 46, 48, 48a; Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1227/2, 1228/4, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche:                 1.108,37 m² 
Wandhöhe:                                     4,41 m (Gartenseite) bis 12,86 m (Straßenseite)
Geschossigkeit:                 E+III
Dachform:                           Flachdach

Geplant sind 28 Wohneinheiten und eine Fläche von 338 m² für vier Verkaufsräume. 

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

Römerstraße 40,42,44 Ecke Keltenstr. 2 a:
Überbaute Fläche:                 1.392,00 m²        
Wandhöhe:                         9,30 bis 14,30 m
Geschossigkeit:                  E+II+D bis E+III

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben werden 70 Stellplätze benötigt, wovon 49 Stellplätze in der geplanten Tiefgarage und 21 offene Stellplätze oberirdisch nachgewiesen werden. Zudem müssen 94 Fahrradstellplätze errichtet werden. Hiervon werden 45 Stellplätze in der Tiefgarage und 49 Stellplätze oberirdisch (Nähe Eingänge) nachgewiesen. Zusätzlich wird auch Stellraum für Lastenfahrräder geplant. Die gdl. Kfz- und Fahrradabstellplatzsatzung sind somit eingehalten. 
Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Sanierungssatzung. Die positive Stellungnahme zum Vorhaben vom Büro Plankreis liegt vor; das Vorhaben entspricht somit der Sanierungssatzung.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Römerstraße 40,42,44 Ecke Keltenstr. 2 a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 
Eine sanierungsrechtlich Genehmigung wird erteilt.  

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Römerstraße 40,42,44 Ecke Keltenstr. 2 a das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 
Eine sanierungsrechtlich Genehmigung wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Dokumente
Römerstr. 46-48a_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 07:35 Uhr