Landsberger Straße 47: Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1654/4, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, welches wie folgt ausgeführt werden soll: 

überbaute Fläche:            384,56 m² 
Wandhöhe:                             11,80 m 
Geschossigkeit:                       E+III
Dachform:                            Flachdach

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:

                                  Landsberger Str. 41  
Überbaute Fläche:                 432,00 m²                
Wandhöhe:                           12,07 m                         
Geschossigkeit:                          E+III         

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 

Zum Vorhaben müssen insgesamt 26 Kfz-Stellplätze nachgewiesen werden. Hiervon werden 14 Stellplätze in der geplanten Tiefgarage und 12 Stellplätze oberirdisch errichtet. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. 

Zusätzlich müssen zu dem Vorhaben 31 Fahrradabstellplätze nachgewiesen werden, hiervon sind 20% allgemein zugänglich zu errichten. Die benötigten Fahrradabstellplätze werden alle in der Tiefgarage nachgewiesen. Theoretisch können die fehlenden 20% oberirdisch in der Grünfläche gegenüber des Eingangsbereiches nachgewiesen werden. 

Die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.

Finanzielle Auswirkungen

  

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Landsberger Straße 41 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Gemäß der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 20% der nachzuweisenden Stellplätze allgemein zugänglich anzulegen. 

Beschluss

Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung des Bezugsfalls Landsberger Straße 41 das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Gemäß der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind 20% der nachzuweisenden Stellplätze allgemein zugänglich anzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
Lageplan Landsberger Str. 47 (.pdf)

Datenstand vom 08.10.2024 07:35 Uhr