Aufstellung von Trinkbrunnen in der Gemeinde Gilching; (Antrag CSU Fraktion vom 07.02.2024)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die CSU Gemeinderatsfraktion stellte mit Schreiben vom 07.02.2024 den Antrag, in der Gemeinde Gilching Trinkbrunnen aufzustellen (siehe Anlage). 
Die Verwaltung hat daraufhin die Gemeindewerke KU um eine Einschätzung gebeten, was möglich und was förderfähig wäre:
Förderfähig ist Planung, Errichtung des Trinkbrunnenbauwerks mit Installation von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum, nicht jedoch Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie die städtebauliche Einbindung. Maximal sind zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde förderfähig. 

Voraussetzungen:

  • ansprechend gestaltete Form 
  • aktueller Stand der Technik bzgl. der hygienischen Anforderungen
  • Nutzung des angebotenen Wassers kostenfrei
  • Informationstafel in unmittelbarer Umgebung
  • Ein Abbau bzw. eine Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, d.h. für längstens sechs Monate im Jahr, ist förderunschädlich.

Höhe der Förderung:

Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt.

Mögliche Aufstellorte: 

Pollinger Straße, Höhe Rathaus, am Markt neben Sparkasse oder Nähe Bahnhof

Investition und laufender Aufwand (Nettowerte):

  • Investitionsvolumen, Anschaffungskosten für Schacht und Brunnen jeweils:
    ca. 8.000 – 10.000 €, Baukosten ca. 5.000 €, gesamt damit ca. 13.000 – 15.000 €.
  • Unterhaltskosten: Beprobung (extern) ca. 200 € pro Monat., Zeitaufwand intern ca. 8 – 10 Stunden pro Monat à 80 €, Kosten Wasser ca. 12 ct. pro Tag
  • Unterhalt pro Jahr gesamt bei angenommener Betriebszeit von acht Monaten: 
  • Auszug aus Merkblatt DVGW W 274 (M):
    Strenge Vorgaben vom Gesundheitsamt bis hin zur Standortwahl (Sonneneinstrahlung)
  • Abwasser und ggf. Stromversorgung zu klären
  • Spülung mind. alle 15 Minuten bis hin zum Auslass 
  • Wöchentliche Kontrolle und monatliche Inspektion (alle Funktionen) und monatliche Trinkwasserprobe
  • Betriebsbuch führen 
  • Winterfestigkeit unterschiedlich nach Hersteller
  • Vandalismus zu berücksichtigen (nicht in Gesamtaufwand Unterhalt pro Jahr enthalten

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindewerke mit der Aufstellung und dem Unterhalt von zwei Trinkbrunnen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde. 
Die Standorte Pollinger Straße - Höhe Rathaus, am Markt neben Sparkasse und Bahnhof sollen geprüft werden.
Dabei soll der Standort ___________ Priorität 1 und der Standort __________ Priorität 2 haben. 

Diskussionsverlauf

Nach eingehender Diskussion stellt GR Pilgram einen Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen für 2025 entsprechend einzuplanen.

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt. Im Anschluss wird über den Antrag der CSU-Fraktion abgestimmt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindewerke mit der Aufstellung und dem Unterhalt von zwei Trinkbrunnen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde. 
Dabei soll der Standort am Markt und der Standort am Bahnhof realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Dokumente
2024.02.07 - GR-Antrag_Trinkbrunnen CSU Fraktion (.pdf)

Datenstand vom 22.04.2024 10:21 Uhr