Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bereits in der Sitzung am 16.04.2024 wurde über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching und die Bestattungsgebührensatzung diskutiert. Um alle anstehenden Fragen zu den Gebühren zu klären, steht in dieser Gemeinderatssitzung Frau Hannemann von der Firma Kubus zur Verfügung.
Es muss nach wie vor darüber entschieden werden, ob die Kalkulation der Gebühren grabartidentisch oder (wie bisher) grabartspezifisch erfolgen soll:
- Grabartidentische Gebühren errechnen sich durch Einbeziehung eines Sockelbeitrags für den Friedhof als öffentliche, infrastrukturelle Einrichtung. Dies geschieht durch eine gewichtete Einbeziehung der Kosten für Wege, Brunnen, Sitzbänke und anderer Anlagen, die nicht unmittelbar mit der Grabstelle, bzw. Bestattungsform zusammenhängen.
- Grabartspezifische Gebühren errechnen sich in erster Linie nach der Größe der Grabstelle und Art der Bestattungsform – sie unterscheiden sich demzufolge hinsichtlich der Gebührenhöhe enorm voneinander.
Eine willkürliche Anpassung einzelner Gebührensätze (z.B. Anhebung oder Verringerung der Gebühr ausschließlich für die Bestattungsform „Baumgrab“) ist nicht zulässig, weil dadurch die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der Gebührenstruktur (Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Bestattungsformen) nicht mehr gegeben wäre.
Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus folgender Tabelle:
Weiterhin hat der Gemeinderat über die neue Friedhofgebührensatzung zu entscheiden.
Alternative A enthält die grabartidentischen Gebühren, Alternative B enthält die grabartspezifischen Gebühren. Beide Alternativen enthalten die Bestattungsgebühren, die das Ergebnis der Ausschreibung 2022 sind und vom Gemeinderat am 13.12.2022 genehmigt wurden.
Der Satzungsentwurf wurde bereits dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt. Ein schriftliches Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
Diskussionsverlauf
Die in der Anlage enthaltenen Satzungen (grabartidentisch und grabartspezifisch) sollen ergänzt werden, da nach der erstmaligen Nutzungsdauer auch eine jährliche Zahlungsweise möglich sein soll.
Beschluss 1
Die neue Friedhofsgebührensatzung soll daher um folgenden Absatz unter § 4 Abs. 3 ergänzt werden:
(3) Beim Wiedererwerb (Verlängerung) eines Nutzungsrechts (§ 20 Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung) kann die Zahlung der Grabgebühr auf Wunsch auch jährlich im Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen. Sofern nicht 6 Wochen vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes der Verzicht auf das Grabnutzungsrecht erklärt wird, verlängert sich das Nutzungsrecht automatisch um 12 Monate. Die Höhe der Grabnutzungsgebühr (im Wiedererwerbsfall) bemisst sich nach der zum Zeitpunkt des Wiedererwerbs geltenden Gebührensatzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig stellt folgenden Antrag:
Beschluss 2
Die umlegbaren Gebühren sollen um 20% gesenkt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 19
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative A abgestimmt.
Beschluss 3
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative B abgestimmt.
Beschluss 4
B) Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt.
BM Walter legt die gefassten Beschlüsse der Rechtsaufsicht vor, die über die weitere Vorgehensweise entscheiden wird.
Datenstand vom 21.06.2024 11:56 Uhr