Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 14.05.2024 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
- Grabartidentische Gebühren errechnen sich durch Einbeziehung eines Sockelbeitrags für den Friedhof als öffentliche, infrastrukturelle Einrichtung. Dies geschieht durch eine gewichtete Einbeziehung der Kosten für Wege, Brunnen, Sitzbänke und anderer Anlagen, die nicht unmittelbar mit der Grabstelle, bzw. Bestattungsform zusammenhängen.
- Grabartspezifische Gebühren errechnen sich in erster Linie nach der Größe der Grabstelle und Art der Bestattungsform – sie unterscheiden sich demzufolge hinsichtlich der Gebührenhöhe enorm voneinander.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
Diskussionsverlauf
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRin Brosig stellt folgenden Antrag:
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 19
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative A abgestimmt.
Beschluss 3
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative B abgestimmt.
Beschluss 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist hiermit abgelehnt.
BM Walter legt die gefassten Beschlüsse der Rechtsaufsicht vor, die über die weitere Vorgehensweise entscheiden wird.