Weßlinger Straße 40; Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Verlängerung der vom Landratsamt Starnberg erteilten Genehmigungen für eine Waschhalle sowie eines Betriebsgebäudes. Diese sollen parallel zur Genehmigung der Kiesgrube (Abgrabung) verlängert werden.

Die Abgrabungsgenehmigung soll um fünf Jahre verlängert werden und endet somit zum 31.12.2030.

Seitens der Verwaltung werden keine Hinderungsgründe gegen die beantragte Verlängerung gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung (B-2001-1010-3) um fünf Jahre, bis zum 31.12.2030 wird planungsrechtlich zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung (B-2001-1010-3) um fünf Jahre, bis zum 31.12.2030 wird planungsrechtlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Dokumente
Weßlinger Str. 40_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 22.01.2025 10:12 Uhr