Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In den beiden letzten Gemeinderatssitzungen wurde über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching und die Bestattungsgebührensatzung berichtet und diskutiert. Zudem wurde in der Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, dass nach der erstmaligen Nutzungsdauer einer Grabstelle auch eine jährliche Zahlungsweise möglich sein soll. Ein entsprechender Passus wurde in § 4 Abs. 3 der BGS aufgenommen. Außerdem wurden die fehlenden Bestattungsgebühren in § 5 Abs. 1 ergänzt.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamts Starnberg wird der Vorgang dem Gemeinderat nochmals zur Abstimmung vorgelegt.
Die Anlage A enthält die Bestattungsgebührensatzung mit grabartidentischen Gebühren.
Die Anlage B enthält die Bestattungsgebührensatzung mit grabartspezifischen Gebühren.
Die Fraktion Bürger für Gilching BfG stellt den Antrag (siehe Anlage), einen Grundkostenanteil zu errechnen und die Grabnutzungsgebühren zu mindern. Der Gemeinderat hat darüber zu beraten und zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
Diskussionsverlauf
Zunächst wird über den Antrag der Fraktion der BfG zur gebührenmindernden Anrechnung der leeren Grabstätten (Überhangflächen), die dauerhaft keiner Nutzung zugeführt werden, abgestimmt:
Beschluss 1
Für die dauerhaft nicht erforderlichen Begräbnisstätten ist ein angemessener Grundkostenanteil, Vorschlag 30 %, aus den Zinskosten für die Friedhofsflächen sowie aus den Kosten der Anlage und Pflege der Friedhofsanlagen zu errechnen und um diesen Betrag werden die Grabrechtenutzungsgebühren gemindert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 20
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative A abgestimmt.
Beschluss 2
- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartidentische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist hiermit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Alternative B abgestimmt.
Beschluss 3
B) Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Gilching (Bestattungsgebührensatzung BGS), die grabartspezifische Gebühren enthält. Sollten noch Änderungen notwendig sein, die den Inhalt und die Höhe der Gebühren nicht ändern, dürfen diese noch in der Satzung angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9
Dokumente
Friedhofsgebührensatzung Gilching grabartidentisch A final (.pdf)
Friedhofsgebührensatzung Gilching grabartspezifisch B final (.pdf)
Datenstand vom 01.07.2024 14:19 Uhr