Defizitausgleich Großtagespflege Weßling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal, 10.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling hat 2022 im Astopark auf Weßlinger Flur zwei Großtagespflegen (GTP) mit der max. Betreuungsmöglichkeit für 10 Kinder je GTP eröffnet. Als Sitzgemeinde der Einrichtung hat die Gemeinde Weßling mit dem Träger Fortschritt eine Betriebsträgervereinbarung geschlossen und einen max. Ausgleich von € 3.500,00 pro Kind und Jahr vereinbart. Die Plätze der GTP sollten nach Absprache der beiden Bürgermeister (Gilching und Weßling) für beide Gemeinden nutzbar sein, verantwortlich ist allerdings die Gemeinde Weßling als Sitzgemeinde. Das Defizit der Einrichtungen sollte je nach Belegung der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen pro Kopf aufgeteilt werden.
Folgende Anzahl an Gilchinger Kindern besuchte die GTP:
2022: 12 Kinder
2023: 14 Kinder
2024: bis heute 8 Kinder
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der FPA beschließt die Bezuschussung des Defizites der GTP Weßling in Höhe von € 42.000,00 für 2022 und € 49.000,00 für 2023 und derzeit € 28.000,00 und für die folgenden Jahre in Höhe von max. € 3.500,00 pro Kind. Vorbehaltlich der Genehmigung der Betriebsträgervereinbarung der Gemeinde Weßling mit der FortSchritt GmbH durch die Rechtsaufsichtsbehörde (siehe § 11 der Betriebsträgervereinbarung). Diese ist als Anlage in der Nichtöffentlichen Sitzung beigefügt.
Beschluss
Der FPA beschließt die Bezuschussung des Defizites der GTP Weßling in Höhe von € 42.000,00 für 2022 und € 49.000,00 für 2023 und derzeit € 28.000,00 und für die folgenden Jahre in Höhe von max. € 3.500,00 pro Kind. Vorbehaltlich der Genehmigung der Betriebsträgervereinbarung der Gemeinde Weßling mit der FortSchritt GmbH durch die Rechtsaufsichtsbehörde (siehe § 11 der Betriebsträgervereinbarung). Diese ist als Anlage in der Nichtöffentlichen Sitzung beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 11:26 Uhr