Defizitausgleich Großtagespflege Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal, 10.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal 10.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling hat 2022 im Astopark auf Weßlinger Flur zwei Großtagespflegen (GTP) mit der max. Betreuungsmöglichkeit für 10 Kinder je GTP eröffnet. Als Sitzgemeinde der Einrichtung hat die Gemeinde Weßling mit dem Träger Fortschritt eine Betriebsträgervereinbarung geschlossen und einen max. Ausgleich von € 3.500,00 pro Kind und Jahr vereinbart. Die Plätze der GTP sollten nach Absprache der beiden Bürgermeister (Gilching und Weßling) für beide Gemeinden nutzbar sein, verantwortlich ist allerdings die Gemeinde Weßling als Sitzgemeinde. Das Defizit der Einrichtungen sollte je nach Belegung der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen pro Kopf aufgeteilt werden. 
Folgende Anzahl an Gilchinger Kindern besuchte die GTP:

2022: 12 Kinder

2023: 14 Kinder

2024: bis  heute 8 Kinder

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der FPA beschließt die Bezuschussung des Defizites der GTP Weßling in Höhe von € 42.000,00 für 2022 und € 49.000,00 für 2023 und derzeit € 28.000,00 und für die folgenden Jahre in Höhe von max. € 3.500,00 pro Kind. Vorbehaltlich der Genehmigung der Betriebsträgervereinbarung der Gemeinde Weßling mit der FortSchritt GmbH durch die Rechtsaufsichtsbehörde (siehe § 11 der Betriebsträgervereinbarung). Diese ist als Anlage in der Nichtöffentlichen Sitzung beigefügt. 

Beschluss

Der FPA beschließt die Bezuschussung des Defizites der GTP Weßling in Höhe von € 42.000,00 für 2022 und € 49.000,00 für 2023 und derzeit € 28.000,00 und für die folgenden Jahre in Höhe von max. € 3.500,00 pro Kind. Vorbehaltlich der Genehmigung der Betriebsträgervereinbarung der Gemeinde Weßling mit der FortSchritt GmbH durch die Rechtsaufsichtsbehörde (siehe § 11 der Betriebsträgervereinbarung). Diese ist als Anlage in der Nichtöffentlichen Sitzung beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 11:26 Uhr