Gemeinde Weßling, Bebauungsplan Nr. BP-2022-05 "Hauptstraße 3 + 5“; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 28.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zu o.g. Bauleitplanverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Entwürfe der Satzung sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 03.03.2025, sind in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Das Planungsgebiet liegt im Nordosten in Ortsmitte der Gemeinde Weßling und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 157/3 und Fl.Nr. 157/4, Gemarkung Weßling. Der Geltungsbereich schließt westlich und südlich an bestehende Wohngebiete an. Östlich anschließend befindet sich eine gewerbliche Nutzung eines Autohauses auf den Flächen des angrenzenden Mischgebiets. Weiter im Süden schließt ein Landschaftsschutzgebiet „Erholungswald“ an. Nördlich der zu ändernden Fläche verläuft die Achse der Hauptstraße, die wiederum im Norden von der Bahnachse der S-Bahnlinie S 8 begleitet wird.
Die Gemeinde Weßling beabsichtigt an der Hauptstraße 3 + 5 in Ortsmitte ein Innenentwicklungspotenzial aufzugreifen und im Zuge der Bauleitplanung eine Neuentwicklung von Wohnen und gewerblicher Nutzung vorzubereiten. Es ist vorgesehen, den erforderlichen Wohnbedarf durch Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu decken, aber auch gewerbliche Nutzungen vor allem im Erdgeschoss zur Hauptstraße zu sichern und den Einzelhandel entlang der Hauptstraße aufzuwerten. Hierbei soll vor allem die Ausrichtung auf soziale Funktionen eine größere Rolle spielen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die nördlich verlaufende Hauptstraße. Ein gemeinsamer Fuß- und Radweg verläuft parallel zur Hauptstraße. In unmittelbarer Nähe (ca. 430 m Entfernung) befindet sich zudem der S-Bahn-Halt der S8. Im Quartier werden wohnungsnahe, gemeinschaftlich nutzbare Angebote für alternative Fortbewegungsmittel geschaffen, einschließlich Abstellflächen für Car- und Bike-Sharing.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.04.2025 und beschließt:
Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegendes Bauleitplanverfahren nicht betroffen sind.
Dokumente
Begründung (.pdf)
Festsetzungen (.pdf)
Plan m. Legende (.pdf)
Datenstand vom 17.04.2025 10:04 Uhr