Lilienthalstr. 1b; Bauantrag auf Nutzungs- und bauliche Änderung einer bestehenden Halle zu kirchlichen und kulturellen Zwecken auf dem Grundstück Fl.Nr. 1496/17, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Talhofstraße“.

Beantragt wird die Nutzungs- und bauliche Änderung einer bestehenden Werkhalle zu einer Nutzung des türkischen Kulturvereins für kirchliche und kulturelle Zwecke.

Das Gebäude wurde mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 22.03.1984 genehmigt. Mit vorliegendem Antrag soll nun in diesem Gebäude zur Unterbringung von weiteren Räumlichkeiten in einem Teilbereich eine Zwischendecke eingezogen werden.

Durch den Einbau der Zwischendecke erhöht sich die GFZ auf 0,94.
Nachdem der Bebauungsplan nur eine GFZ von 0,9 vorsieht, ist eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich. Gleichartige Befreiungen wurden bereits im Bebauungsplangebiet genehmigt.

Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für Gemeindekirchen 1 Stellplatz je begonnener 10 Sitzplätze erforderlich. Bei den beantragten Gebetsräumen wird von 50 Personen ausgegangen. Somit sind hier 5 Stellplätze erforderlich.
Die mitbeantragten Schulungs- und Klassenräume werden außerhalb der Gebetszeiten genutzt. Somit ist eine Wechselnutzung der Stellplätze gegeben. Für die im Bestand genehmigte Wohnung werden 2 Stellplätze vorgehalten. Somit sind 7 Stellplätze erforderlich, welche auf dem Grundstück nachgewiesen sind.

Weiter sind auf dem Grundstück noch 8 Fahrradabstellplätze vorzuhalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung der GFZ wird befürwortet.

Fahrradabstellplätze sind gem. der gdl. Satzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung der GFZ wird befürwortet.

Fahrradabstellplätze sind gem. der gdl. Satzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:27 Uhr