Dornierstr. 6; Bauantrag zur Errichtung eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 192/66 und 192/64, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 21.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 21.08.2017 ö 14

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Süd“

Beantragt wird die Errichtung eines Produktions- und Verwaltungsgebäude mit einer überbauten Fläche von 5.656,98 qm und einer Bruttogeschoßfläche von 14.057,97 qm.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eine Wandhöhe von 14,50 m und eine GRZ (1)von 0,4 zulässig. Diese kann gem. § 19 Abs. 4 BauNVO (Stellplätze u. Zufahrten) bis zu einer GRZ (2) von 0,7 überschritten werden.

Beantragt wird ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 14,05 m und einer
GRZ (1) von 0,27 und einer GRZ (2) von 0,60.

Somit entspricht das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche und der Wandhöhe den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Befreiungen
Bauraum
Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes wird der Bauraum mit einer Tiefe von 2 m und einer Länge von 15,90 m (bei einer Gesamtlänge des Gebäudes von 129,81 m) durch Errichtung von Kaminen und Abluftanlagen überschritten.

Gleichartige Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits zugelassen.


Zaunhöhe
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfriedungen entlang der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von max. 1,80 m, im straßenseitigen Vorfeld nur bis zu einer Höhe von 1,40 m zulässig.
Beantragt wird eine Höhe entlang der Grundstücksgrenze eine Höhe von 2,00 m und straßenseitig eine Höhe von 1,80 m. Diese Höhen sind betriebsbedingt erforderlich.

Gleichartige Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits zugelassen.

Randeingrünung
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist an der rückwärtigen sowie den seitlichen Grundstücksgrenze ein Grünstreifen von 5 m erforderlich.

Dieser Grünstreifen wird an der seitlichen Grundstücksgrenze durch Anlegung von Stellplätzen mit Rasengittersteinen auf 2 m reduziert. Im rückwärtigen Bereich wird dieser ebenfalls durch Rasengittersteinen sowie betriebsbedingte Bewegungsflächen unterbrochen.

Seitens der Verwaltung stehen gegen eine Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen, da bereits gleichartige Befreiungen im Bebauungsplangebiet befürwortet und genehmigt wurden. Der Grünflächenanteil von 30 % wird an andere r Stelle auf dem Grundstück nachgewiesen.


Abweichung
Dachaufbauten
Die beantragten Dachaufbauten (h= 3 m) überschreiten betriebsbedingt die vom Haupt- u. Bauausschuss beschlossenen Vollzugshinweise. Danach sind Dachaufbauten bis zu
7,5 % der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses möglich.
Bereits bei einem anderen Vorhaben im Planungsgebiet wurde eine Abweichung von den Vollzugshinweisen auf 9,5 % zugestimmt. Diese soll auch für dieses Vorhaben gelten.


Stellplätze
Gem. Bebauungsplan sind für Handwerks- und Industriebetriebe 1 Stellplatz je 3 Beschäftigte vorzuhalten.
Nach Angabe des Bauherrn sind 440 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt.
Danach ist ein Stellplatzbedarf von 147 Stellplätzen erforderlich.
Nachgewiesen werden auf dem Grundstück 203 Stellplätze.

Finanzielle Auswirkungen

(Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezügl. Bauraumüberschreitung, Einfriedungshöhe und Randeingrünung wird befürwortet.
Gleichzeitig wird einer Abweichung von den Vollzugshinweisen zu Technikaufbauten zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezügl. Bauraumüberschreitung, Einfriedungshöhe und Randeingrünung wird befürwortet.
Gleichzeitig wird einer Abweichung von den Vollzugshinweisen zu Technikaufbauten zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.01.2018 13:28 Uhr