Gemeinde Weßling; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Narzissenweg“ in der Fassung vom 20.06.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 21.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 21.08.2017 ö beschließend 17

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching in o.g. Bauleitplanverfahren. Belange der Gemeinde Gilching sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Bauleitplanverfahren der Gemeinde Weßling zum Bebauungsplan „Narzissenweg“ in der Fassung vom 20.06.2017 gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB werden keine Einwendun gen erhoben.

Beschluss

Im Bauleitplanverfahren der Gemeinde Weßling zum Bebauungsplan „Narzissenweg“ in der Fassung vom 20.06.2017 gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB werden keine Einwendun gen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 13:28 Uhr