Bebauungsplan "Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße" für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 18.09.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Bauausschuss | Sitzung des Haupt- und Bauausschusses | 18.09.2017 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
1. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 21.03.2017 zu o.g. Bauleitplanverfahren den Aufstellungsbeschluss gefasst und beschlossen, den Flächennutzungsplan für seinen Geltungsbereich zu berichtigen. Mit der Planerstellung beauftragt wurde das Architekturbüro Hoffmann Amtsberg, Gräfelfing. Dessen Erstentwurf liegt nun in der Fassung vom 18.09.2017 vor (siehe Anlage 1), wird durch die Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses näher vorgestellt werden und ist vor der ersten Planauslegung inhaltlich zu billigen.
Daneben sind in den Anlagen 2 - 7 vom Planungsbüro erstellte 3 D-Ansichten sowie ein Regelquerschnitt zur Kenntnis beigefügt.
2. In Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates vom 21.03.2017 erhält das Planaufstellungsverfahren die Bezeichnung „,Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße‘ für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching“.
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.09.2017 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„,Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße‘ für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching“.
2. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 18.09.2017 wird inhaltlich gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 05.09.2017 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
1. Das Planaufstellungsverfahren erhält die Bezeichnung:
„,Sondergebiet Hotel an der Landsberger Straße‘ für den Bereich der Fl.Nrn. 1704/57, 1704/6 und 3103 Tfl. (Landsberger Straße), jeweils Gemarkung Gilching“.
2. Der Satzungsentwurf i.d.F.v. 18.09.2017 wird inhaltlich gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.
Datenstand vom 23.01.2018 13:30 Uhr