Hirtackerweg 32; Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 774/33, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 16.10.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Bauausschuss | Sitzung des Haupt- und Bauausschusses | 16.10.2017 | ö | 7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Hauptstr.- Ost“.
Mit Antrag vom 25.08. wurde die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Breite von 6,20 m und einer Tiefe von 2,50 m beantragt.
Das Bauvorhaben kann gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei errichtet werden.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes überschreitet das Vorhaben jedoch den festgesetzten Bauraum. Somit ist eine isolierte Befreiung von dieser Festsetzung erforderlich.
Die betroffenen Grundstückseigentümer sind mit dem eingereichten Vorhaben einverstanden.
Bauraumüberschreitung wurden im Baugebiet bereits befürwortet und genehmigt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung
-wie beantragt- wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung
-wie beantragt- wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 13:32 Uhr