Karolingerstr. 12; Bauantrag zur Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nre. 1329/10, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 13.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 13.11.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich

Beantragt wird die Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten.
Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:;

Überbaute Fläche:                305,51 qm
Wandhöhe:                        6,6 / 7,91 (Gegengiebel)
Firsthöhe:                        10,93
Dachneigung:                37°
Dachform:                        Satteldach

Karolinger Str. / Schwedenweg
Überbaute Fläche
Wandhöhe 6,57 / 7,34 (Gegengiebel)
Firsthöhe  10,86

Karolingerstr./Schergenamtsweg
Überbaute Fläche 349,06 qm
Wandhöhe   6,60 / 7,40 (Gegengiebel)
Firsthöhe  10,42

Wie aus der Gegenüberstellung zu sehen ist, fügt sich die überbaute Fläche in die Umgebung ein. Die Firsthöhe überschreitet geringfügig den Bestand. Die Wandhöhe im Bereich des Gegengiebels ist höher als der Bezug.

Gem. der gdl. Stellplatzsatzung sind für die 4 Haueinheiten 8 Stellplätze erforderlich.
Diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Zufahrt mit den angrenzenden Stellplätzen sind gem. der Stellplatzsatzung zu bepflanzen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Höhenentwicklung des Gebäude hat sich in den Bestand einzufügen.
Die Stellplätze/Grundstückszufahrt sind gem. der gdl. Stellplatzsatzung zu begrünen

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Höhenentwicklung des Gebäude hat sich in den Bestand einzufügen.
Die Stellplätze/Grundstückszufahrt sind gem. der gdl. Stellplatzsatzung zu begrünen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vogl war bei Beratung und Abstimmun nicht anwesend.

Datenstand vom 23.01.2018 13:33 Uhr