Gemeinde Weßling, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes "Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt";
erneute Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 15.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching zum wiederholten Male im 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gem. § 4 a Abs. 3 BauGB. Der Sachverhalt ist daher bereits mehrfach im Haupt- und Bauausschuss behandelt und beschlossen worden – zuletzt am 18.09.2017.
In Anlage zur Kenntnis beigefügt sind nochmals die Sitzungsvorlage der Verwaltung vom 04.09.2017, der zugehörige Beschluss vom 18.09.2017 (und der diesem seinerzeit beigefügte Beschluss vom 19.06.2017) sowie der von der Gemeinde Weßling übersandte Beschlussauszug aus ihrer Gemeinderatssitzung vom 28.11.2017.
Da sich an der Sachlage nichts geändert hat, wird empfohlen, die Beschlussfassung vom 18.09.2017 beizubehalten und diese der Gemeinde Weßling nochmals mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Gilching verweist im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung der Gemeinde Weßling zum 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gem. § 4 a BauGB auf seine vorangega
ngenen Stellungnahmen, zuletzt im Anschreiben vom 20.09.2017. Weitergehende Belange der Gemeinde Gilching sind nicht berührt. Der Gemeinde Weßling ist hierüber Kenntnis zu geben.
Beschluss
Die Gemeinde Gilching verweist im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung der Gemeinde Weßling zum 12. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ gem. § 4 a BauGB auf seine vorangega
ngenen Stellungnahmen, zuletzt im Anschreiben vom 20.09.2017. Weitergehende Belange der Gemeinde Gilching sind nicht berührt. Der Gemeinde Weßling ist hierüber Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.02.2018 10:42 Uhr