Watzmannstr. 23; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/71, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.
Nach Art. 57 BayBO können Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden.
Im Bebauungsplan ist für Nebengebäude folgende Regelung getroffen:
„Außerhalb der überbaubaren Flächen ist auf den Baugrundstücken ein Nebengebäude ohne Feuerstätte bis zu einer Wandhöhe von 2,30 m zulässig, wobei die Abstandsflächenregelung gem. BayBO gilt.
Dabei ist auf Grundstücken bis 500 qm ein Nebengebäude bis 6 qm Nutzfläche, auf Grundstücken über 500 qm ein Nebengebäude bis 10 qm Nutzfläche zulässig.“
Beantragt wird die Errichtung eines Gartenhauses mit 10 qm (4 x 2,50 m). Somit ist eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich.
Gleichartige Bezugsfälle wurden im Bebauungsplangebiet genehmigt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses – wie beantragt -wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses – wie beantragt -wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.06.2018 11:12 Uhr