Gemeinde Wörthsee, Bebauungsplan Nr. 67 "Kuckuckstraße - Wohnbau";
Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 14.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Die Gemeinde Wörthsee beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Kuckuckstraße – Wohnbau“ nach § 4 Abs. 1 BauGB. Der zugehörige Planentwurf ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem zusammenhängenden Baufenster für bis zu vier max. dreigeschossige Hauptbaukörper.
2. Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, dies der Gemeinde Wörthsee so mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und beschließt:
Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung
nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Haupt- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 19.04.2018 und beschließt:
Der Gemeinde Wörthsee ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Planaufstellung
nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.06.2018 11:12 Uhr