Unterbrunner Ring 5 u. 5a; Antrag auf Befreiung zur Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 8/4, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 23.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Argelsried Nr. 7“.
Im April 2017 wurde für die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen das Genehmigungsfreistellungsverfahren zugelassen, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten wurden.
Hiernach sind Garagen und Stellplätze, wie im Lageplan 1 dargestellt, auszuführen.
Mit Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 21.08.2017 wurde bereits einem Antrag auf isolierte Befreiung zur Änderung der Garagen und Stellplätze - wie im beigefügten Lageplan 2 dargestellt – befürwortet.
Nun liegt erneut ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Änderung der Garagen- und Stellplatzsituation vor. Die Situierung ist im Lageplan 3 dargestellt. Die Begründung hierzu wird in nichtöffentlicher Sitzung in Anlage beigegeben.
Die Änderung ist nachvollziehbar begründet. Auch aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Umgestaltung besonders im Hinblick auf das Straßenbild als positiv dar.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung – wie beantragt – wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2018 08:41 Uhr