Gernholzweg 28; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 3108, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 15.10.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Bauausschuss | Sitzung des Haupt- und Bauausschusses | 15.10.2018 | ö | 7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich.
Für das Grundstück Fl.Nr. 3108 wurde 2017 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht, der mit Zustimmung der Gemeinde wie folgt genehmigt wurde:
- 2 Baukörper
- Grundfläche 160 qm und 100 qm
- Wandhöhe 5,85 m
- Firsthöhe 10,125 m
- Dachneigung 40°
Nun wurden für das gesamte Grundstück 4 Bauanträge zur Errichtung von je einer Doppelhaushälfte eingereicht.
Das Doppelhaus im vorderen Bereich (Hs.Nr. 28 u. 28a) soll wie folgt ausgeführt werden:
Überbauten Fläche 61 qm (DHH) = 132,0 qm (gesamtes Doppelhaus)
Wandhöhe 5,97 m
Dachneigung 40°
Das Vorhaben entspricht mit geringfügigen Abweichungen dem Antrag auf Vorbescheid.
Die Höhenentwicklung und die überbauten Fläche (Hauptgebäude) fügen sich in den Bestand ein.
Gem. der gdl. Stellplatzsatzung stehen dem Vorhaben eine Garage und ein Stellplatz zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2022 09:09 Uhr